Bekanntmachung
Inkassodienstleistungen BW 09/18
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Vergabenummer: | BW 09/18 |
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber | |
I.1) Name und Adressen | Offizielle Bezeichnung: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Postanschrift: Freimersdorfer Weg 6 Postleitzahl / Ort: 50829 Köln Land: Deutschland NUTS-Code: DEA2 E-Mail: vergabe@beitragsservice.de Fax: +49 221/5061-2801 |
Internet-Adresse(n) | Hauptadresse: (URL) https://www.rundfunkbeitrag.de/der_rundfunkbeitrag/beitragsservice/ausschreibungen/index_ger.html
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I.2) Gemeinsame Beschaffung | |
I.3) Kommunikation | |
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL) https://prego-vergabeplattform.prhos.com/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16bdfde7bf4-5ba3412daff1b7bc
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Weitere Auskünfte erteilt/erteilen | folgende Kontaktstelle: Offizielle Bezeichnung: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Postanschrift: Freimersdorfer Weg 6 Postleitzahl / Ort: 50829 Köln Land: Deutschland NUTS-Code: DEA2 Fax: +49 221/5061-2801 E-Mail: vergabe@beitragsservice.de Hauptadresse: (URL) https://www.rundfunkbeitrag.de/der_rundfunkbeitrag/beitragsservice/ausschreibungen/index_ger.html |
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen | elektronisch via: (URL) https://prego-vergabeplattform.prhos.com/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16bdfde7bf4-5ba3412daff1b7bc
an folgende Anschrift: Offizielle Bezeichnung: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice – Abteilung FSBF, Frau Pfaff Postanschrift: Freimersdorfer Weg 6 Postleitzahl / Ort: 50829 Köln Land: Deutschland NUTS-Code: DEA2 E-Mail: vergabe@beitragsservice.de Hauptadresse: (URL) https://www.rundfunkbeitrag.de/der_rundfunkbeitrag/beitragsservice/ausschreibungen/index_ger.html |
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers | Andere: Landesrundfunkanstalten der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD), vertreten durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio |
I.5) Haupttätigkeit(en) | Andere Tätigkeit: öffentlich-rechtlicher Rundfunk und Einzug des Rundfunkbeitrags |
Abschnitt II: Gegenstand | |
II.1) Umfang der Beschaffung | |
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: | Inkassodienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: BW 09/18 |
II.1.2) CPV-Code Hauptteil | 79940000-5 |
II.1.3) Art des Auftrags | Dienstleistungen |
II.1.4) Kurze Beschreibung: | Inkassodienstleistungen |
II.1.5) Geschätzter Gesamtwert | |
II.1.6) Angaben zu den Losen | Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein |
II.2) Beschreibung | |
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) | CPV-Code Hauptteil: 79940000-5 |
II.2.3) Erfüllungsort | |
NUTS-Code: | DEA2 |
Hauptort der Ausführung: | VFB BW Freimersdorfer Weg 6 50829 Köln Deutschland |
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung | Der Beitragsservice
schreibt einen Rahmenvertrag über die außergerichtliche Einziehung und
Durchsetzung bereits titulierter öffentlich-rechtlicher Forderungen
gegenüber Beitragsschuldnern aus. Die Leistungen des Auftragnehmers
werden gegenüber den einzelnen Landesrundfunkanstalten (LRAen) der
Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der
Bundesrepublik Deutschland (ARD) erbracht. Der Beitragsservice schließt
den Rahmenvertrag als Stellvertreter der vorgenannten LRAen ab. Die einzuziehenden Forderungen werden dem Auftragnehmer nicht abgetreten. Es wird mit dem wirtschaftlichsten Bieter ein Rahmenvertrag mit einer Festlaufzeit von 2 Jahren, frühestens ab 01.01.2021, sowie zwei Verlängerungsoptionen um jeweils 1 weiteres Jahr zu gleichen Konditionen abgeschlossen. Die Verlängerungsoptionen müssen nicht ausgeübt werden. 1. Generelle Anforderungen Sofern und soweit nach Erstellung eines Vollstreckungsersuchens die Vollstreckung durch das zuständige Vollstreckungsorgan erfolglos bleibt, wird die Forderung für einen zusätzlichen Beitreibungsversuch an das Inkassounternehmen abgegeben. Im Jahr 2018 beliefen sich diese Inkassoaufträge nach fruchtloser Vollstreckung auf rund 180.000 Datensätze bzw. Einzelaufträge. Das Forderungsvolumen der Inkassoaufträge betrug im Jahr 2018 rund 80 Mio. Euro. Die Erfolgsquote bei den im Jahr 2018 beendeten Inkassoaufträgen (inklusive der vom Beitragsservice zurückgezogenen Inkassoaufträge) lag bei rund 9 Prozent. Der Anteil der davon zurückgezogenen Inkassoaufträge lag bei rund 10 Prozent. Auf 7,5 Prozent dieser zurückgezogenen Inkassoaufträge gingen provisionspflichtge Zahlungen ein. Es wird keine bestimmte Erfolgsquote garantiert. Als Einzelauftrag gilt jeder Datensatz, der an das Inkassounternehmen zwecks Durchführung des Inkassos abgegeben wird. Das wöchentliche Auftragsvolumen kann zwischen ca. 1.700 und ca. 7.000 Einzelaufträge betragen. Das Inkassounternehmen hat durch eine bedarfsabhängige Personaleinsatzplanung sicherzustellen, dass die Datensätze bzw. der Inkassoauftrag im vorgegebenen Zeitraum bearbeitet werden/wird. Die Bearbeitung erfolgt in den Räumen des Inkassounternehmens unter Nutzung von technischen Einrichtungen sowie Arbeitsplatzgeräten des Inkassounternehmens. 2. Durchführung der Inkassodienstleistungen Das Inkassounternehmen hat die Aufgabe, Kontakt mit dem/der Beitragsschuldner/in herzustellen, um die offene Forderung von diesem/dieser beizutreiben und Zahlungen entgegenzunehmen. Das Inkassounternehmen hat über einen Zeitraum von 10 Monaten, beginnend ab Übermittlung der Daten des Einzelauftrags, seine Maßnahmen zur Realisierung der Forderung auszubringen. Nach Ablauf dieser 10 Monate ist das Inkassounternehmen verpflichtet, den Inkassoauftrag zu beenden und an den Beitragsservice zurückzugeben. In Einzelfällen (Ratenzahlungen des/der Beitragsschuldner(s)/in an das Inkassounternehmen) wird dieser Zeitraum um maximal 12 weitere Monate für die Dauer der Ratenzahlung verlängert. 3. Kommunikation Bei privaten Beitragsschuldner(n)/innen ist ausschließlich eine schriftliche Ausgangskommunikation per Brief erlaubt. Bei nicht privaten Beitragsschuldner(n)/innen besteht neben der schriftlichen Ausgangskommunikation per Brief die Möglichkeit, das Telefoninkasso einzusetzen. Die Kommunikationswege werden vom Auftraggeber vorgegeben. 4. Servicezeiten Eine telefonische Erreichbarkeit des Inkassounternehmens von Mo.-Fr. von 8-20 Uhr ist sicherzustellen. 5. Qualifikation des Personals Die Anforderungen, die an die Qualifikation des Personals des Inkassounternehmens gestellt werden, ergeben sich aus den Eignungskriterien. 6. Zahlungsarten Die Zahlungsarten werden vom Auftraggeber vorgegeben. 7. Datenaustausch Der Datenaustausch erfolgt elektronisch in Form von XML-Dateien über ein File Portal. Weitere Einzelheiten sind der Teilnahmebroschüre und den Vergabeunterlagen zu entnehmen. |
II.2.5) Zuschlagskriterien | Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt |
II.2.6) Geschätzter Wert | |
II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems |
Beginn: 01.01.2021 Ende: 31.12.2022 Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja Beschreibung der Verlängerungen: 2 Verlängerungsoptionen zu gleichen Konditionen um jeweils 1 weiteres Jahr bis maximal zum 31.12.2024 |
II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden |
Geplante Mindestzahl: 3 Höchstzahl: 5 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Für den Fall, dass mehr als fünf Bewerber aufgrund gleicher Anzahl Punkte zum eingeschränkten Kreis der Bewerber zählen würden, behält sich die Vergabestelle ausdrücklich vor, den Gesamtumsatz des Unternehmens aus dem Geschäftsjahr 2018 abzufragen. Bei Punktgleichheit wird der Gesamtumsatz als weiteres Entscheidungskriterium herangezogen. Sollte ein Bewerber einen Unterauftragnehmer für die Leistungserbringung einsetzen, so werden die Punkte im prozentualen Verhältnis zu den vom Bewerber angegebenen Anteilen des Bewerbers und des Unterauftragsnehmers an der späteren Leistungserbringung (wie im 2. Formblatt „Unterauftragnehmer für die Hauptleistung“) vergeben. Die zur Verfügung stehenden max. 140 Punkte teilen sich wie folgt auf: • max. 60 Punkte Referenzauftrag 1 • max. 60 Punkte Referenzauftrag 2 • max. 20 Punkte für die Beschreibung der Teilnahme in fachverbandlichen Organisationen aus dem Bereich der Inkassodienste Sofern und soweit der Bewerber in seinem Teilnahmeantrag mehr als zwei Referenzen benannt haben sollte, wird die Vergabestelle alle angegebenen Referenzaufträge anhand der in der Bekanntmachung vorgegebenen Mindestanforderungen (vgl. auch 4. Formblatt „Eignung“) bewerten. Im Rahmen der Vergabe der max. 120 Punkte für die angegebenen Referenzen wird die Vergabestelle diejengen Referenzen des Bewerbers zugrunde legen, die die vorgegebenen Mindestanforderungen am besten erfüllen und im Rahmen der Bewertung die höchste Punktzahl erzielt haben. Die Punktevergabe orientiert sich an folgenden Kriterien: 1. Referenzbewertung (max. 120 Punkte) Die beiden zu bewertenden Referenzaufträge müssen die im Rahmen der Eignung vorgegebenen Mindestvoraussetzungen erfüllen (vgl. 4. Formblatt „Eignung“). Die vom Bewerber angegebenen und wertbaren Referenzaufträge werden nach folgenden Kriterien bewertet: a) Liegen dem Referenzauftrag öffentlich-rechtliche und/oder privatrechtliche Forderungen zugrunde? • Nur öffentlich-rechtliche Forderungen = 10 Punkte • Gemischt = 5 Punkte • Nur privatrechtliche Forderungen = 0 Punkte b)Wie hoch ist der Anteil der titulierten Forderungen im angegebenen Referenzauftrag? • >= 80 % = 10 Punkte • 60 < 80 % = 8 Punkte • 40 < 60 % = 6 Punkte • 20 < 40 % = 4 Punkte • 0 < 20 % = 0 Punkte c) Wie hoch ist die Erfolgsquote des angegebenen Referenzauftrags bezogen auf die titulierten Forderungen? Um eine Vergleichbarkeit der Erfolgsquoten zu erhalten, soll deren Berechnung folgende Grundlage beinhalten: Höhe der be-getriebenen Forderungen in den beendeten Inkassoaufträgen (inklusive der vom Auftraggeber zurückgezogenen Inkassoaufträge) gemessen an der Höhe der beizutreibenden Forderungen dieser Inkassoaufträge. • >= 15 % = 10 Punkte • 12 < 15 % = 7 Punkte • 8 < 12 % = 5 Punkte • 5 < 8 % = 3 Punkte • 0 < 5 % = 0 Punkte d) In welcher Form erfolgt die Kontaktaufnahme zum Schuldner im Referenzauftrag? • Ausschließlich schriftliche Kommunikation zum Schuldner = 10 Punkte • Ausschließlich schriftliche und telefonische Kommunikation zum Schuldner = 7 Punkte • Schriftliche, telefonische Kommunikation und weitere Kontaktaufnahmen zum Schuldner (bspw. SMS, Hausbesuche etc. ) = 3 Punkte e) Wie hoch ist die Anzahl der übermittelten Inkassoaufträge pro Monat im Referenzauftrag? • > 20.000 = 10 Punkte • > 10.000 – 20.000 = 5 Punkte f) Wie hoch ist die vom Auftraggeber vorgegebene maximale Bearbeitungszeit pro Inkassoauftrag im Referenzauftrag (Berücksichtigung des Beitreibungszeit-raums ohne etwaige Verlängerung durch Ratenzahlungsvereinbarungen so-wie ohne Langzeitüberwachung)? • > 12 Monate = 0 Punkte • 8 – 12 Monate = 10 Punkte • < 8 Monate = 0 Punkte 2. Detaillierte und konkrete Beschreibung der Teilnahme in fachverbandlichen Organisationen aus dem Bereich der Inkassodienste innerhalb der letzten drei Jahre (max. 20 Punkte) • Vorträge = 7 Punkte • Veröffentlichungen = 7 Punkte • Ausschüsse = 3 Punkte • Sonstige Aktivitäten = 3 Punkte |
II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote | Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein |
II.2.11) Angaben zu Optionen: | Optionen: nein |
II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen | |
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union | Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein |
II.2.14) Zusätzliche Angaben: |
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben | |
III.1) Teilnahmebedingungen | |
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister | Zum
Nachweis ihrer Eignung haben die Bewerber die geforderten
Eigenerklärungen abzugeben. Die Eigenerklärungen müssen aktuell sein und
den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen. Sollten sich während des
Verfahrens Änderungen an den vom Bewerber erbrachten Eigenerklärungen
ergeben, ist der Bewerber verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich
über die Änderungen zu informieren und gegebenenfalls eine aktualisierte
Ei-generklärung abzugeben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese
Änderungen bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers zu berücksichtigen.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sie von der
Nachforderungsmöglichkeit angelehnt an § 56 Abs. 2 VgV nach
pflichtgemäßem Ermessen Gebrauch machen wird. I. Bewerber-/Bietergemeinschaften Zum Nachweis der Eignung ist bei Bewerber-/Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft die Vorlage der verlangten Eigenerklärung erforderlich. Im Hinblick auf die Fachkunde und die Leistungsfähigkeit genügt bei Bewerber-/Bietergemeinschaften die Vorlage der Eigenerklärungen über die Fachkunde und Leistungsfähigkeit des einzelnen Mitglieds der Bewerber-/Bietergemeinschaft für die jeweilige von ihm zu erbringende Teilleistung. Die Erklärungen im Formblatt „Eignung“ sind hierzu entsprechend zu vervielfältigen. Alternativ können die Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaften eine einheitliche Eigenerklärung für die gesamte Bewerber-/Bietergemeinschaft zum Nachweis von Fachkunde und Leistungsfähigkeit vorlegen. Eine Vorlage dieser Eigenerklärungen durch jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist daher nicht notwendig. II. Unterauftragnehmer und Eignungsleihe (§ 47 VgV) Bei Einsatz von Unterauftragnehmern ist die Vorlage der „Eigenerklärung für Unterauftragnehmer“ erforderlich, sofern und soweit beabsichtigt ist, wesentliche Teile der zu erbringenden Leistungen (qualitative und quantitative Leistungsteile) auf den/die Unterauftragnehmer zu übertragen. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter (Unterauftragnehmer oder sonstige Dritte) zu berufen (sog. Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so muss er mit seinem Angebot den Nachweis der tatsächlichen Verfügbarkeit der Kapazitäten im Auftragsfall, beispielsweise durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Dritten erbringen. Die in der Auftragsbekanntmachung benannten Erklärungen zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich der Bewerber oder ein Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft. III) Eigenerklärung: Der Bewerber/Unterauftragnehmer erklärt, dass das Unternehmen in das Berufs- oder Handelsregistereingetragen ist, sofern dies gesetzlich in dem Staat, in dem er ansässig ist, vorgeschrieben ist bzw. dass eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für den Bieter einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem 4. Formblatt „Eignung“ der Teilnahmebroschüre, die registrierungsfrei unter: https://prego-vergabeplattform.prhos.com zum Abruf bereitsteht. |
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit |
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Der Bewerber/Unterauftragnehmer erklärt, dass keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem 4. Formblatt „Eignung“ der Teilnahmebroschüre, die registrierungsfrei unter: https://prego-vergabeplattform.prhos.com zum Abruf bereitsteht. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: |
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit |
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Der Bewerber/Unterauftragnehmer erklärt, a) dass sein Unternehmen über die gültige Registrierung gemäß § 10 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) oder über eine vergleichbare Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen gemäß § 3 RDG verfügt; b) dass sein Unternehmen Mitglied in mindestens einer fachverbandlichen Organisationen aus dem Bereich der Inkassodienste (bspw. Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen oder vergleichbar) ist; c) dass er über einen branchenüblichen Versicherungsschutz von mindestens 2.000.000,00 EUR pro Jahr (zweifach maximiert) für Vermögensschäden ver-fügt und sich verpflichtet, diesen Versicherungsschutz für die Dauer der Vertragsdurchführung in der vorgenannten Höhe sicherzustellen, aufrechtzuer-halten und die Prämien rechtzeitig zu entrichten; Hinweis: Sollte die vorgenannte Deckungssumme zurzeit nicht erreicht werden, erklärt der Bewerber/Unterauftragnehmer seine Bereitschaft, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssumme entsprechend zu erhöhen und vor Vertragsbeginn einen Nachweis hierüber vorzulegen. d) dass er auf Anforderung des Auftraggebers einen Nachweis über seine Bonität mithilfe einer Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei nach seiner Wahl erbringen kann, bei der seine unternehmensindividuell berechnete Ausfallwahrscheinlichkeit unter einem Prozent liegt; e) dass sämtliche von ihm im Fall der Zuschlagserteilung für die Auftragsausführung eingesetzten Mitarbeiter/innen mindestens über einen juristischen oder kaufmännischen Berufs- bzw. Studienabschluss verfügen; f) dass sämtliche von ihm im Fall der Zuschlagserteilung für die Auftragsausführung eingesetzten Mitarbeiter/innen über sehr gute und fließende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen; g) dass er im Fall der Zuschlagserteilung während der gesamten Vertragslaufzeit die jeweils geltenden gesetzlichen Datenschutzregelungen (insbesondere zur Auftragsverarbeitung gemäß EU-Datenschutzgrundverordnung) einhalten wird; h) dass sein Unternehmen im Fall der Zuschlagserteilung während der gesamten Vertragslaufzeit alle relevanten Sicherheitserfordernisse angelehnt an die ISO 27001 oder einem vergleichbaren nationalen Standard des Mitgliedsstaats (bspw. IT-Grundschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik), in dem er seinen Sitz hat, einhalten wird. Hinweis: Der Beitragsservice behält sich vor, während des laufenden Vergabeverfahrens geeignete Nachweise von den Bewerbern bzw. den Bewerber-/Bieter-gemeinschaften zu verlangen und auf diese Weise die im Teilnahmeantrag abgegebenen Eigenerklärungen des Bewerbers bzw. der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu überprüfen. Sofern und soweit die geforderten Nachweise nicht nachgereicht werden, behält sich der Beitragsservice vor, den Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft vom weiteren Verfahren auszuschließen. Die Mindestanforderungen an die vorzulegenden mind. 2 Referenzaufträge sowie die Angaben „Teilnahme bzw. Mitgliedschaft in fachverbandlichen Organisationen aus dem Bereich der Inkassodienste“ sind dem nachfolgenden Feld „Möglicherweise geforderte Mindeststandards: (falls zutreffend)“ zu entnehmen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit hat • der Bewerber, • der Teilnehmer der Bewerber-/Bietergemeinschaft, der die Hauptleistung im Zuschlagsfall erbringen wird oder • der Unterauftragnehmer für die Hauptleistung zusätzlich die nachfolgend beschriebene Referenzliste mit den unten geforderten Mindestangaben sowie eine aussagekräftige Beschreibung seiner Teilnahme bzw. Mitgliedschaft in fachverbandlichen Organisationen aus dem Bereich der Inkassodienste (bspw. Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen oder vergleichbar) vorzulegen. 1. Referenzliste Die Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage einer Referenzliste mit • mindestens zwei Referenzaufträgen für Inkassodienstleistungen, die den ausgeschriebenen Inkassodienstleistungen in Inhalt und Anforderungen ähnlich sein sollten. Dies bedeutet: beide Referenzaufträge müssen (auch) das Inkasso titulierter Forderungen enthalten, mindestens einer der beiden Referenzaufträge muss auch das Inkasso für bereits titulierte öffentlich-rechtliche Forderungen enthalten; • welche die Durchführung von Inkassodienstleistungen umfassen, d. h.: – laufende Vertragsverhältnisse: das Vertragsverhältnis muss bereits mindestens 2 Jahre bestehen, – beendete Vertragsverhältnisse: das Vertragsende darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen und muss mindestens 2 Jahre bestanden haben; Hinweis: Neue Vertragsverhältnisse, deren Laufzeit noch nicht begonnen hat, sind nicht zum Nachweis der Durchführung von Inkassodienstleistungen zugelassen. • einem Auftragsvolumen von durchschnittlich mindestens 10.000 Inkassoaufträgen pro Monat. Die Referenzliste hat pro Referenzauftrag folgende Angaben zwingend zu enthalten: • Name und Sitz des Referenzunternehmens, • Ansprechpartner des Referenzunternehmens (inkl. Kontaktdaten: E-Mail-Adresse und Telefonnummer), • Vertragslaufzeit (TT.MM.JJJJ – TT.MM.JJJJ), • Art der Forderung (privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich), • Anteil der titulierten Forderungen in Prozent, • Erfolgsquote, • Detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Inkassodienstleistungen unter Angabe der konkret zu erbringenden Leistungen (schriftliche und/oder telefonische Kontaktaufnahme mit dem Schuldner), • Anzahl der monatlichen Inkassoaufträge und • Maximale Bearbeitungszeit pro Inkassoauftrag (Berücksichtigung des Beitreibungszeitraums ohne etwaige Verlängerung durch Ratenzahlungsvereinbarungen sowie ohne Langzeitüberwachung). 2. Beschreibung „Teilnahme bzw. Mitgliedschaft in fachverbandlichen Organisationen aus dem Bereich der Inkassodienste“ Es ist schließlich eine aussagekräftige Beschreibung der Teilnahme bzw. Mitgliedschaft in fachverbandlichen Organisationen aus dem Bereich der Inkassodienste (bspw. Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen oder vergleichbar) vorzulegen, die folgende Mindestangaben beinhalten muss: • Angabe der fachverbandlichen Organisation, • Angabe, seit wann die Mitgliedschaft besteht, • Beschreibung der innerhalb der letzten drei Jahre ausgeübten Tätigkeit(en), bspw. Vorträge, Veröffentlichungen, Ausschussarbeit usw.). |
III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen | |
III.2) Bedingungen für den Auftrag | |
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand | Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: nur Unternehmen, die über eine gültige Registrierung gemäß § 10 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) oder über eine vergleichbare Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen gemäß § 3 RDG verfügen |
III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: | |
III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal |
Abschnitt IV: Verfahren | |
IV.1) Beschreibung | |
IV.1.1) Verfahrensart | Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb |
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem | Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung |
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer | |
IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs | |
IV.1.5) Angaben zur Verhandlung | |
IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion | |
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) | Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja |
IV.2) Verwaltungsangaben | |
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren | |
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge | Tag und Ortszeit: 15.08.2019 12:00 Uhr |
IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber | Tag: 16.09.2019 |
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können | DE |
IV.2.6) Bindefrist des Angebots | Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31.12.2020 |
Abschnitt VI: Weitere Angaben | |
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags | Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein |
VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen | |
VI.3) Zusätzliche Angaben: | |
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren | |
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln Postanschrift: Zeughausstraße 2-10 Postleitzahl / Ort: 50667 Köln Land: Deutschland Telefon: +49 221/1473045 Fax.: +49 221/1472889 |
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Postanschrift: Postleitzahl / Ort: |
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen | Genaue Angaben zu den
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist
darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
gemäß § 160Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Beitragsservice nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Beitragsservice gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Beitragsservice gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Beitragsservice, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Weitere Einzelheiten können dem GWB, insbesondere § 160 GWB, entnommen werden |
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt | Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern (Rheinlandkammer) bei der Bezirksregierung Köln Postanschrift: Zeughausstraße 2-10 Postleitzahl / Ort: 50667 Köln Land: Deutschland Telefon: +49 221/1473116 Fax.: +49 221/1472889 E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de |
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: | 15.07.2019 |