Antwort STAW Robert Steiniger

Da machen wir uns doch mal keine Arbeit. wo kämen wir da hin.

 

eine Analyse der Antwort des Robert Steiniger fördert zu Tage, dass der häufig geübte Wechsel zwischen Staatsanwalt und Richter, wie in Bayern gerne geübt, den Beamten sehr verwirrt.

Der Amtsermittlungsgrundsatz (auch Untersuchungsgrundsatz, Inquisitionsmaxime, Amtsermittlungspflicht, Amtsaufklärungspflicht) besagt, dass ein Gericht oder eine Behörde verpflichtet ist, den Sachverhalt, der einer Entscheidung zugrunde gelegt werden soll, von Amts wegen, d. h. ohne Antrag eines Betroffenen oder unabhängig davon, zu untersuchen.

Bezogen auf mein anhängiges Verfahren „Folgenbeseitigung zwecks Rückabwicklung wegen Grundrechteverletzung“ – welches ein Verfahren nach dem Verwaltungsrecht ist – mangels Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit aber von den ordentlichen Gerichten entschieden werden muss, hat die Justiz bisher gräßlich versagt.

2 Gedanken zu „Antwort STAW Robert Steiniger“

    1. Ich danke Dir Rundfunkbeitragsgegner für diesen Fund. Dies ist ein weiterer Beweis dafür, dass dieser Staatsanwalt Steiniger nicht auf dem Fundament des Grundgesetzes steht.

      Ich zitiere mal aus der Webseite:

      Aufgaben und Ziele
      Nach seiner Satzung verfolgt der BRV das Ziel, die Gesetzgebung und die Rechtspflege sowie die rechtlichen, beruflichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten der Angehörigen des Berufsstandes der Richter und Staatsanwälte zu wahren und zu fördern.<

      Grundgesetz Art. 92

      Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die in diesem Grundgesetze vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt.

      Gesetzgebung

      Gesetzgebungsorgane

      Die Gesetzgebung obliegt in der parlamentarischen Demokratie dem Parlament als der Legislative. Die Befugnis zum Erlass von Bundesgesetzen hat daher nach dem Grundgesetz ausschließlich der Deutsche Bundestag. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind alle wesentlichen Entscheidungen dem Gesetzgeber vorbehalten.

      Durch den Bundesrat wirken die Länder u. a. an der Bundesgesetzgebung mit. Der Bundesrat verfügt über weitreichende Befugnisse, mit denen er auf die Gesetzgebung des Bundes Einfluss nehmen kann. In bestimmten Fällen kann er auch das Zustandekommen von Bundesgesetzen verhindern.

      Da haben Staatsanwälte nix verloren. Es sei denn, der Staatsawalt sieht sich als Reichsbürger und scheißt sich nicht um das Grundgesetz,

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