ans Landgericht verwiesen

Die Präsidentin des Landgerichts wurde nun beauftragt, die unmittelbare Dienstaufsicht über das Amtsgericht  und dessen Richter auszuüben.

 

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Quelle: Dienstaufsicht

Die Dienstaufsicht ist entweder im staatlichen Organisationsrecht eine Weisungsbefugnis und die Befugnis einer hierarchisch übergeordneten Behörde, in der Sache durch Kontrolle die Art und Weise vorgenommener Geschäftsvorfälle zu überwachen oder in der Organisationslehre die wichtigste Funktion von Disziplinarvorgesetzten.

Um ganz sicher zu gehen, manchmal wurde schon berichtet, es seien unter unerklärlichen Umständen ganze Akten verschwunden, habe ich den Vorgang am 18.10.2017  in den wesentlichen Punkten kopiert und an der Pforte des Gerichtes in Hof – gegen einen Eingangsbeleg,  adressiert  an die Landgerichtspräsidentin – abgegeben.

Schreiben an C. Künzel vom 17.10.2017

Schreiben an C. Künzel vom 24.10.2017

 

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