AfD fordert Begründungspflicht

Deutscher Bundestag
Drucksache
19/5492 19. Wahlperiode 05.11.2018
Gesetzentwurf
der Abgeordneten Stephan Brandner, Marc Bernhard, Siegbert Droese,
Franziska Gminder, Jörn König und der Fraktion der AfD
 
Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des
Bundesverfassungsgerichtsgesetzes
(Gesetz zur Einführung der Begründungspflicht)
 
A. Problem
In Deutschland steht es jedem Bürger frei, sich bei einer Verletzung seiner Grundrechte nach Erschöpfung des Rechtsweges mit einer Verfassungsbeschwerde gemäß § 90 Abs. 1 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG) an das Bun-
desverfassungsgericht zu wenden. Das Bundesverfassungsgericht hat bei der Einschätzung, ob es die Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung annimmt, einen weiten Beurteilungsspielraum. Es nimmt eine Verfassungsbeschwerde gemäß § 93a BVerfGG nicht zur Entscheidung an, soweit ihr keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt, wenn es nicht zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt ist, oder wenn dem Beschwerdeführer durch die Versagung der Entscheidung zur Sache kein besonders schwe-
rer Nachteil entsteht.
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Mit der Änderung in § 93d Abs. 1 Satz 4 wird an die Begründung der Nichtannahme die Anforderung gestellt, dass sie die maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte zu enthalten habe. Mit dieser Regelung wird an den Umfang der Begründung angeknüpft, wie er bis zur Abschaffung der Begründungspflicht im BVerfGG geregelt war. Die
Änderung stellt eine bewährte Verfahrensweise wieder her.
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Deutscher Bundestag Drucksache 19/5492 19. Wahlperiode 05.11.2018
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