Verfüg. LG Tüb. an SWR zu Befangenh./Behörde

Verfüg. LG Tüb. an SWR zu Befangenh./Behörde vom 17.11.2017


„Zudem stellen weder die öffentlich-rechtlichen Sender noch die GEZ eine Behörde dar.“ (www.ard.de/home/die-ard/presse-kontakt/pressearchiv/252836/index.html)

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