23. Staatsvertrag Bayern

18. Wahlperiode18.03.2020

Drucksache18/6929 Drucksachen,

Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter

https://www.bay-ern.landtag.de – PDF-Dokument abrufbar.

Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen zur Verfügung. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst Antrag der Staatsregierung Drs. 18/4703 auf Zustimmung zum Dreiundzwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge(Dreiundzwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag)

I.Beschlussempfehlung:

Z u s t i m m u n g

Kommentar des Seitenbetreibers:

siehe auch:  23. Staatsvertrag – Entwurf – Stand: 05.06.2019

Da dieser Staatsvertrag als Rechtsakt auf den 15. Staatsvertrag basiert und es immer noch kein förmliches Gesetz zur Verpflichtung der Bürger zur Zahlung der Zwangsabzocke gibt, sind die vom Bürger geleisteten Rundfunkbeiträge stets freiwilliger Natur. Eine Rückforderung ist daher im Allgemeinen nicht möglich, auch wenn die Zahlung unter irgendwelchen Vorbehalten erfolgt.

Festsetzungsbescheide des Beitragsservice sind unerheblich und das Amtshilfeersuchen an die Gerichtsvollzieher durch den Bayerischen Rundfunk sind durch kein Gesetz gedeckt.

Ich zahl weiterhin nix