Zusammenhänge

Die Aufarbeitung der Richtervergangenheit hat der Spiegel 1962 kritisch beleuchtet

Der Spiegelartikel

Im republikanischen Hamburg haben gleich fünf Berufsjuristen jegliche Erinnerung an ihre Amtstätigkeit während des Dritten Reiches unterdrückt, obgleich dies nicht leicht sein dürfte. Die Gedächtnisschwachen:
– Landgerichtsdirektor Dr. Günther
Tiede,
– Landgerichtsdirektor Dr. Otto Prinz,
– Landgerichtsrat Dr. Hans Schlodtmann,
– Amtsgerichtsrat Otto Möller und
– Staatsanwalt Ernst Löllke

Willi Geiger aus Wikipedia

Nach der „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten trat der studierte Jurist Geiger 1933 der SA bei und wurde Schulungs- und Pressereferent.[1] Seit 1934 gehörte er dem NS-Rechtswahrerbund und der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt an. 1937 wurde er Mitglied der NSDAP und stieg 1938 innerhalb der SA zum Rottenführer auf.[1]

Geiger war als Staatsanwalt am Sondergericht Bamberg tätig und erwirkte dort in mindestens fünf Fällen Todesurteile.

Buchempfehlung Furchtbare Juristen von Ingo MüllerKnaur 1989, ISBN 3-426-03960-5, S. 220 f.

Mein Kommentar:

Nach 1945 wurde Geiger als Protege von Thomas Dehler wieder in der Politik groß. Die Renazifizierung der Politik und der Justiz nahm ihren Lauf.

Wirkung

Maßgeblich geprägt hat Geiger etwa die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zum Grundlagenvertrag vom 31. Juli 1973[9] und die Entscheidung des Gerichtes zum Radikalenerlass, wo er in seiner Funktion als Berichterstatter das Urteil per Votum vorbereitete. Er sah (im Zusammenhang mit seinen früheren Äußerungen – siehe Dissertation) aber dennoch keine Veranlassung, sich bei der Frage der Verfassungstreue von Beamten im freiheitlichen Rechtsstaat für befangen zu erklären, sondern nutzte stattdessen die Chance, sein Beamtenbild festzuschreiben: „Die politische Treuepflicht – Staats- und Verfassungstreue – fordert mehr als nur formal korrekte, im übrigen uninteressierte, kühle, innerlich distanzierte Haltung gegenüber Staat und Verfassung“, sie verlange nämlich, dass ein Beamter „sich in dem Staat, dem er dienen soll, zuhause fühlt – jetzt und jederzeit“

Thomas Dehler aus wikipedia

wechselvoller Lebenslauf – Dehler war Jurist „1924 war er zunächst in München, ab 1925 in Bamberg als Rechtsanwalt zugelassen. Bereits in der Weltwirtschaftskrise erwirtschaftete Dehler als Anwalt ein überdurchschnittliches Einkommen“

„Weitere Informationen zum Thema Einkommen findet man auf Juraforum.de.“

Im Zweiten Weltkrieg war Dehler zunächst erneut Soldat, wurde aber wegen seiner jüdischen Frau bereits nach einem Dreivierteljahr als „wehrunwürdig“ aus der Wehrmacht ausgeschlossen. Eine berufliche Beschränkung unterblieb zunächst. Im März 1943 wurde er als „entbehrlich“ für die Rechtspflege eingestuft und für die Kriegswirtschaft freigestellt. Infolgedessen wurde er ab November 1944 für einige Wochen als Bauschreiber im Lager Schelditz bei Rositz durch die Organisation Todt zwangsverpflichtet. Zuvor war Thomas Dehler bereits Ende 1938 infolge der Reichspogromnacht für kurze Zeit in Haft gekommen. Dass er viele auf ihn zielende nationalsozialistisch motivierte Anwürfe parieren konnte, kann vermutlich auch damit begründet werden, dass er bereits vor 1933 in der Bürgerschaft Bambergs vielfältige Kontakte besessen und sich unter den dortigen Richtern und Staatsanwälten einen guten Ruf erworben hatte.

Klaus-Detlev Godau-Schüttke

Von der Entnazifizierung zur Renazifizierung der Justiz in Westdeutschland

Die Geschichtswissenschaft ist einhellig der Meinung, dass die von den Westalliierten initiierte und in Angriff genommene Entnazifizierung, die dann von den deutschen Behörden zunächst weiter durchgeführt, jedoch schließlich aufgegeben wurde, als gescheitert angesehen werden muss

Demgegenüber vertritt der Verfasser einen gegenteiligen Standpunkt.3 Darauf hinzuweisen ist, dass der Begriff Renazifizierung von dem CDU-Politiker Paul Pagel – seit September 1950 Innenminister in Schleswig-Holstein – geprägt wurde


„Bis fast zwei Uhr haben nun die Leute geredet über das Entnazifizierungsgesetz […]. Die Argumente der Opposition erscheinen mir weit stichhaltiger als die der Regierungsparteien. Man kann mit Recht allmählich von einer Renazifizierung sprechen. Merkwürdig, wie selbstverständlich die alten Nazis auftreten und wie feige sie im Grunde sind, wenn man ihnen hart entgegentritt.“

Ferdinand Kirchhof sr. aus wikipedia

Ferdinand Kirchhof war verheiratet mit Liselotte, geborene Kersten (1919–2002). Aus der Ehe stammen die beiden Söhne Paul und Ferdinand, beide Richter des Bundesverfassungsgerichts.

Bevor Kirchhof zum Richter am Bundesgerichtshof berufen wurde, war er Oberstaatsanwalt in Karlsruhe.[1] Kirchhof war vom 1. Juli 1959 bis 30. April 1979 Bundesrichter am Bundesgerichtshof.[2] 1969 gehörte er dem 2. Strafsenat des BGH an.

Ferdinand Kirchhof aus wikipedia

Ferdinand Kirchhof stammte aus der Ehe von Ferdinand Kirchhof sr., der von 1959 bis 1979 Richter am Bundesgerichtshof war, und Liselotte, geborene Kersten. Sein älterer Bruder ist der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Paul Kirchhof.

Er ist mit Else Kirchhof – Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim – verheiratet und hat keine Kinder.

Paul Kirchhof aus wikipedia

Paul Kirchhof ist der Sohn des ehemaligen Richters am Bundesgerichtshof Ferdinand Kirchhof sr.[2] und der Bruder des Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts Ferdinand Kirchhof. Sein Großvater war „Tischlermeister und Holzschnitzer“[3]. Paul Kirchhof ist römisch-katholisch, verheiratet und hat zwei Söhne und zwei Töchter.


Das sich für Befangen erklären müssen für Richter ist das große Problem unserer derzeitgen Staatsform. Einerseits schreibt das Grundgesetz seit 8. Mai 1949 die Gewaltenteilung vor und damit die Unabhängigkeit der Richter. Jedoch schreibt bereits Udo Hochschild in

https://www.gewaltenteilung.de/idee

Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch,
daß jeder Mensch, der Macht hat,
dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen.
Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt.

(Montesquieu)

„….Die Handlungen aller Menschen und besonders die eines Herrschers, der keinen Richter über sich hat, beurteilt man nach dem Enderfolg. Ein Herrscher braucht also nur zu siegen und seine Herrschaft zu behaupten, so werden die Mittel dazu stets für ehrenvoll angesehen und von jedem gelobt. Denn der Pöbel hält sich immer an den Schein und den Erfolg; und in der Welt gibt es nur Pöbel…“

seit 8. Mai 1949 harrt unser Grundgesetz als Verfassung noch immer ihrer Vollendung. Mehr als 60 Änderungen hat diese bereits erfahren, weil

Gustav Heinemann, auf der 89. Kabinettssitzung am 11. August 1950 der ersten Adenauer-Regierung:

»Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden.«

Mein Kommentar zu Paul Kirchhof:

Paul Kirchhof war der Verfasser des Vertrages „15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag“, der Vertrag wurde auf Veranlassung von ARD ZDF Deutschlandradio erstellt. Der SWR-Justiziar Herman Eicher darf mit hoher Wahrscheinlichlichkeit als Mitverfasser aufgeführt werden. Denn Kirchhof bemängelt, dass sein Vertragsentwurf verändert wurde.

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