zur Entnazifizierung

1. Einleitung und Fragestellung

„Von Anfang an stilisierten sich die Täter zu Opfern. Und wo sich Schuld nicht leugnen ließ, war von „Verleitung“, „Verführung“ und „schicksalhafter Verstrickung“ die Rede. Über viele Jahrzehnte konnte sich so das Bild einer „leidenden Justiz“ halten

2. Die fehlgeschlagene Entnazifizierung der Justiz

 …

Den Gerichten wurde die Gerichtsbarkeit entzogen und die alliierten Truppen übernahmen zunächst selber die Strafjustiz. Welche Maßnahmen daraufhin unternommen wurden, um die deutsche Justiz von den Nationalsozialisten zu „reinigen“, ist Inhalt dieses Kapitels. Auch der Prozess der „Renazifizierung“ der Justiz soll untersucht werden.

2.2 Das Ende der Alliierten Entnazifizierungspolitik

Auf der in Moskauer Friedenskonferenz vom 10.März bis zum 24. April 1947, wurde von den Außenministern eine Empfehlung an den Kontrollrat ausgesprochen, mit der Anweisung, „dass den zuständigen deutschen Behörden mittels eines Gesetzgebungsaktes der deutschen gesetzgebenden Körperschaft die Verantwortung für die Durchführung der Kontrollratsdirektiven Nr. 24 und 38 übertragen wird“[

Die Auswirkungen können an einem Beispiel gezeigt werden. In Niederbayern/ Oberpfalz gelang es in der Zeit vom November 1948 bis März 1949 58 ehemaligen Beamten, die keine Nationalsozialisten gewesen waren, nicht eine Neuanstellung zu finden, während es im selben Bezirk 69 ehemaligen NSDAP Mitgliedern gelang wiedereingestellt zu werden.

Keine Konsequenzen für die Blutrichter

Quelle:

https://www.grin.com/document/75305

und Heute?

Einem Beamten der Datenschutzaufsichtsbehörde wurde von der Richterin am Amtsgericht Hof die Frage gestellt, warum das so gelaufen sei? Es betraf die Gesetzesverletzungen des Beamten bei der Datenschutzaufsichtsbehörde.

Die Antwort des Beamten: „Das machen wir immer so“.

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