Zahlung unter Vorbehalt bei Zwangsbeitreibung

28. November 2015

Liebe Leserinnen und Leser,

immer häufiger kommt es vor, dass sich Behörden nicht um das Grundgesetz kümmern wollen.  Da bekommen sie schon mal ein Schreiben, in dem der folgende Satz – ich zitiere:

“ .. zur Zahlung des Beitrags sind Sie aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen im Rundfunkbeitragasstaatsvertrag verpflichtet. Daher ist es rechtlich nicht möglich, Zahlungen an eigene Bedingungen zu knüpfen. Der von Ihnen ausgesprochene Zahlungsvorbehalt ist daher nicht wirksam.

enthalten ist. Dieser Satz entspringt dem Willkürverhalten von Behörden, die dem Geiste nach noch in monarchischen Denkweisen verhaftet sind. Dies sollte sie nicht einschüchtern. Denn das Grundgesetz bietet den Schild, der sie schützt. Dazu bitte ich in folgendem Link zu lesen:

Link zur Grundrechtepartei unter Vorbehalt zahlen

Viel Erfolg wünsche ich ihnen.

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