Vorabinformation

Rudolf Wöhrle
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95028 Hof

Bayerischer Landtag

Landtagsamt

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Datum 29.11.2017

Subjekt – Gesetzgebungsverfahren

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bitte um Übersendung der Informationen über Sitzungen und Debatten(Lesungen) über den 15.
Rundfunkänderungsstaatsvertrag vor 15. Dez. 2010 falls stattgefunden, sowie den Auftrag an Horst Seehofer diesen Vertrag zu unterzeichnen. Auch über ein negatives Ergebnis möchte ich unterrichtet werden.

Laut Parlamentsbeteiligungsgesetz vom 3./4. September 2003 müsste die Vorabinformation des Landtages über die Absicht der Staatskanzlei einen 15. Rundfunkänderungsstaatvertrag zu Landesgesetz zu machen mindestens 4 Wochen vor 15. Dezember 2010 erfolgt sein.

(Vereinbarung zum Parlamentsbeteiligungsgesetz – VerPBG)
Vom 3./4. September 2003
(GVBl S. 670)
BayRS 1100-6-1-S

Vollzitat nach RedR: Vereinbarung zum Parlamentsbeteiligungsgesetz (VerPBG) vom 3./4. September 2003 (GVBl. S. 670, BayRS 1100-6-1-S), die zuletzt durch Vereinbarung vom 1./6. September 2016 (GVBl. S. 296) geändert worden ist

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerPIG/true

Am 3. März 2016 erhielt ich die nicht zufriedenstellende Antwort der Staatskanzlei, dass alles Rechtens sei.

Folgende Informationen liegen mir vor:

https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000004500/0000004526.pdf

  1. Sitzung des Bayerischen Landtages am 2.2.2011
    https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Protokolle/16%20Wahlperiode%20Kopie/16%20WP%20Plenum%20Kopie/066%20PL%20020211%20ges%20endg%20Kopie.pdf

Beschlussempfehlung und Bericht 14.4.2011
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Folgedrucksachen/0000005000/0000005154.pdf

Beschluss des Plenums 16/8653 vom 17.05.2011
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Folgedrucksachen/0000006500/0000006558.pdf

Plenarprotokoll Nr. 76 vom 17.05.2011
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Protokolle/16%20Wahlperiode%20Kopie/16%20WP%20Plenum%20Kopie/076%20PL%20170511%20ges%20endg%20Kopie.pdf#page=28

Gesetz- und Verordnungsblatt vom 30.06.2011
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/GVBl/GVBl-2011-Nr-12.pdf

Gesetz- und Verordnungsblatt vom 16.08.2011
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/GVBl/GVBl-2011-Nr-15.pdf

Die Vorgangsmappe samt Inhalt über die Vorabinformation des Landtages über die Absicht der Staatskanzlei einen 15. Rundfunkänderungsstaatvertrag zu Landesgesetz zu machen ist nicht auffindbar. Bitte suchen Sie danach und teilen Sie mir das Ergebnis mit.

Bei ausbleibender Antwort bis 14. Dezember 2017 muss ich davon ausgehen, der Vorgang ist nicht vorhanden, die Vorabinformation ist nicht erfolgt.

Mit freundlichen Grüßen

Rusolf Wöhrle


Heute 14. Dezember 2017 liegt noch keine Reaktion auf vorstehendes Einschreiben an das Landtagsamt in Bayern vor. Keine Antwort ist auch eine Antwort. Damit ist der Schluss erlaubt, die Staatsregierung hat hier am Gesetz vorbei den Landtag übertölpelt. Die Ratifizierung konnte nicht gesetzeskonform erfolgen und muss deshalb als nichtig angesehen werden.

Nun werde ich die Richterin Frau X von diesem Vorgang in Kenntnis setzen und sie auffordern selbst tätig zu werden, so wie es das Gesetz verlangt:

Der Amtsermittlungsgrundsatz (auch Untersuchungsgrundsatz, Inquisitionsmaxime, Amtsermittlungspflicht, Amtsaufklärungspflicht) besagt, dass ein Gericht oder eine Behörde verpflichtet ist, den Sachverhalt, der einer Entscheidung zugrunde gelegt werden soll, von Amts wegen, d. h. ohne Antrag eines Betroffenen oder unabhängig davon, zu untersuchen.

Ich habe schließlich in den letzten Jahren die Drecksarbeit für das Gericht gemacht.

Mein Verfahren gegen den Obergerichtsvollzieher ist ein Verfahren nach dem Verwaltungsrecht, das nur deshalb nicht vor dem Verwaltungsgericht behandelt werden kann, weil die Verwaltungsgerichte ausschließlich für Verfahren nicht verfassungsrechtlicher Art in Anspruch genommen werden können. Mein Verfahren jedoch beinhaltet den zulässigen Anspruch auf

„Folgenbeseitigung zwecks Rückabwicklung wegen Grundrechteverletzung“

Meine Klage wurde folgerichtig an die ordentliche Gerichtsbarkeit in Gestalt des Amtsgerichtes in Hof eingereicht. Das Verfahren dauert nun schon eine überlange Zeit, was nur schwer mit dem Grundgesetz in Übereinstimmung gebracht werden kann.

 

Zwangsabzocke NEIN