Vom Versagen der Justiz und Psychiatrie

Dr. jur. h. c.  Gerhard Strate im Buch „Vom Versagen der Justiz und Psychiatrie“

Die durch das Bundesverfassungsgericht vorgegebene Rechtslage war eindeutig. Sie wurde durch den Amtsrichter bei der Anordnung der Unterbringung ignoriert. Seine Unkenntnis einer für ihn verbindlichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die er bei der Entscheidung über die vorläufige Unterbringung Mollaths objektiv missachtet hatte, reichte dem Oberlandesgericht aber nicht für den Vorwurf der schweren Freiheitsberaubung. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möge vielfach veröffentlicht und kommentiert worden sein. Das beweise nicht – so das Oberlandesgericht –, dass der Amtsrichter auch Kenntnis von ihr erlangt hatte. Verallgemeinert gesagt: Rechtskenntnis ist bei einem Richter in Bayern nicht vorauszusetzen. So das höchste Gericht in der bayerischen Hauptstadt. Jede Beugung des Rechts ist damit stets frei von Vorsatz, allenfalls ein Geschehen aus Versehen. Eine Nachlässigkeit.

entnommen aus:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2014/12/13/der-fall-mollath-das-buch-von-gerhard-strate/