Verfüg. LG Tüb. an SWR

Verfüg. LG Tüb. an SWR zu Befangenh./Behörde vom 17.11.2017

Seit kurzem gerichtsbekannt hat sich der Vertreter des Gläubigers zu dieser Frage in einer Klarstellung zum Rundfunkbeitrag unmissverständlich wie folgt geäußert:
„Zudem stellen weder die öffentlich-rechtlichen Sender noch die GEZ eine Behörde dar.“ (www.ard.de/home/die-ard/presse-kontakt/pressearchiv/252836/index.html)

Die Aussage zum Behördenstatus traf Hermann Eicher – DER JUSTITIAR –

siehe auch „Frag den Staat“:

https://fragdenstaat.de/anfrage/antrag-nach-dem-ltranspg-vig/

Damit dürfte klar sein, dass das Handeln der Gerichtsvollzieher in Bayern in Sachen rückständiger Rundfunkbeiträge rechtswidrig ist.

Damit dürfte auch klar sein, dass das Handeln der Hofer Justiz  rechtswidrig ist.

Zwangsabzocke NEIN