Verfassungsimmunität als Funktionsstörung des Zentralmachtsystems

Die spezielle Form der gemeinen Verfassungsimmunität in Deutschland zeichnet sich aus durch die konsequente Verweigerung der Anerkennung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland als ranghöchste Rechtsnorm sowie die Abrede der Grundrechte als unmittelbar geltendes, den einfachen Gesetzen vorgehendes und die öffentliche Gewalt unmittelbar bindendes Recht gemäß Art. 1 Abs. 3 GG.

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Der gemeine Amtsträger bedient sich eines Tricks, wenn der Grundrechtträger seine Grundrechte einfordert, dann versucht er den Grundrechteträger auf den Zivilrechtsweg zu verweisen. Läßt sich der Grundrechtträger auf dieses miese Spiel ein, verliert er seine Grundrechte. Der Landtag ist als Abnickverein dazu auserkoren, alle durch die Staatsmacht erlassenen Befehle zu genehmigen. In Deutschland ist die Demokratie als Fiktion installiert.