ungültiger Rundfunkbeitragsstaatsvertrag

Aktualisiert – 26. Januar 2018
Es tut sich was – Richter am Landgericht Tübingen legen dem EuGH Fragen zur Rechtmäßigkeit vor.
Ist es mit dem Gleichbehandlungsgebot und dem Verbot privilegierender Beihilfen vereinbar, wenn aufgrund eines nationalen, baden-württembergischen Gesetzes, ein deutscher Fernsehsender, der öffentlich-rechtlich organisiert und als Behörde ausgestaltet ist, zugleich aber im Werbemarkt mit privaten Sendern konkurriert, dadurch gegenüber diesen privilegiert wird, dass er nicht wie die privaten Wettbewerber seine Forderungen gegenüber Zuschauern beim ordentlichen Gericht titulieren lassen muss, bevor er zwangsvollstrecken kann, sondern selbst ohne Gericht einen Titel schaffen darf, der gleichermaßen zur Zwangsvollstreckung berechtigt?
Link zum Artikel:

Bekanntlich lautet dieser Passus der Bayerischen Verfassung(BV): „
Staatsverträge werden vom Ministerpräsidenten nach vorheriger Zustimmung des Landtags abgeschlossen.“ Artikel 72(2) BV
Nun, der aktuelle „Fünfzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag“ wurde jedoch zwischen dem 15.und 21. Dezember 2010 von Herrn Seehofer unterzeichnet. Erst viel später, am 17. Mai 2011, stimmte der Landtag zu. Also liegt ein eklatanter Bruch der BV vor, mit der Folge der Nichtigkeit der behaupteten Pflicht zur Zahlung irgendwelcher Rundfunkbeiträge.
Begründung:
Der Landtag war genötigt dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag auf Antrag der Regierung zuzustimmen, wenn sie den Regierungspräsidenten nicht vor der Öffentlichkeit bloßstellen wollte.
Der Präsident ist in seiner Autorität beschädigt, die Regierung als ein Verein von Amateuren desavouiert.
https://neueswort.de/desavouieren/
Edit 25. Januar 20016

Auf meine Anfrage bei einer Partei die im Bayerischen Landtag sitzt habe ich folgende Dokumente bekommen.

Unterschrift Ministerpräsident unter den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag
https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/jahrgang:2011/heftnummer:12/seite:258

Zustimmung erbeten am 21.1.2011

https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000004500/0000004526.pdf

66. Sitzung des Bayerischen Landtages am 2.2.2011
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Protokolle/16%20Wahlperiode%20Kopie/16%20WP%20Plenum%20Kopie/066%20PL%20020211%20ges%20endg%20Kopie.pdf

Beschlussempfehlung und Bericht 14.4.2011
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Folgedrucksachen/0000005000/0000005154.pdf

Beschluss des Plenums 16/8653 vom 17.05.2011
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Folgedrucksachen/0000006500/0000006558.pdf

Plenarprotokoll Nr. 76 vom 17.05.2011
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Protokolle/16%20Wahlperiode%20Kopie/16%20WP%20Plenum%20Kopie/076%20PL%20170511%20ges%20endg%20Kopie.pdf#page=28

Gesetz- und Verordnungsblatt vom 30.06.2011
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/GVBl/GVBl-2011-Nr-12.pdf

Gesetz- und Verordnungsblatt vom 16.08.2011
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/GVBl/GVBl-2011-Nr-15.pdf

Es mag sich jeder seine Meinung bilden.  In der Bayerischen Verfassung ist Folgendes enthalten:

Artikel 72.
(1) Die Gesetze werden vom Landtag oder vom Volk (Volksentscheid) beschlossen.
(2) Staatsverträge werden vom Ministerpräsidenten nach vorheriger Zustimmung des Landtags abgeschlossen.
siehe hierzu die Hinweise zu Art. 14.

https://www.verfassungen.de/de/by/bayern46.htm

Der Ministerpräsident(Exekutive) sagt der legislative was sie zu tun hat!
Der Landtag hätte den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag auch ablehnen können. Aber wie hätte danach der Ministerpräsident ausgesehen?

Ich habe diese Fundstellen bei mir archiviert, das ist notwendig, wenn diese Beweismittel aus dem Netz verschwinden benötige ich diese als Beweis vor Gericht.
Ergänzung am 12.10.2015
Dazu fand ich eine interessante Nachricht im Handelsblatt:
Auf Seite 3 ist folgendes zu lesen:
Das schließt allerdings die Möglichkeit nicht aus, dass bei der Überleitung in ein Landesgesetz Formfehler gemacht wurden, die zur Nichtigkeit führen könnten.
Für Bayern stelle ich daher die Nichtigkeit des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages fest.

2 Gedanken zu „ungültiger Rundfunkbeitragsstaatsvertrag“

  1. Was willst dui? Der Seehofer ist König in Bayern. Ihr Dösköppe habt euch unterzuordnen – vastehste! Ich will meine krimis und soaps haben, dafür zahle ich gerne. Mich freut es auch, dass ihr mitzahlen müsst, denn sonst käme das für mich ja teuerer.
    mfg
    Klaus

    1. Du bist echt ein übler Schmarotzer und dazu auch noch ein unbedeutendes etwas in der Herde. Beim Hitler war das auch so mit den Mitläufern.
      Kurt Müller

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