Rundfunkschaden

Eine ausführliche Dokumentation des durch den öffentlich rechtlichen Rundfunk verursachten Schadens bezüglich der Gesundheit und der Demokratieteilhabe der Bürger findet sich in einem Artikel im Internet. Das Fazit bringe ich als Einstieg in die Materie.

Fazit

In der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts heißt es, dass die Rundfunkgebühr der Gesamtveranstaltung Rundfunk gilt. Daran hat sich durch die Ausweitung auf einen Beitrag nichts geändert. Es ist auch gleichgültig, welcher Art die Sender sind. Das Medium Fernsehen ist gesellschaftsschädigend, wie die hier vorgebrachten Fakten und wissenschaftlichen Untersuchungen zeigen. Fernsehen schädigt Kinder in ihrer Entwicklung, es ist Mitverursacher von Fettleibigkeit, es leistet seinen Teil zu einer gewalttätiger werdenden Gesellschaft und nicht zuletzt schadet es der demokratischen Teilhabe der Bürger durch eine Überversorgung mit leicht zugänglicher Ablenkung und Unterhaltung. Die Unterstützung dieses Mediums, das derart negative Auswirkungen hat, ist daher unzumutbar und mit Art. 4 GG nicht vereinbar.

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