Remonstration d. Beamten Rainer Laib

Der Reiner Laib von der Staatsanwaltschaft Hof remonstriert nun gegen die Anweisungen der vorgesetzten Generalstaatsanwaltschaft in Bamberg.

Da hab ich eine üble Erinnerung an Bamberg. Willi Geiger (* 22. Mai 1909 in Neustadt an der Weinstraße; † 19. Januar 1994 in Karlsruhe) war ein deutscher Jurist. Während der Zeit des Nationalsozialismus war Geiger von 1941 bis 1943 Staatsanwalt beim Sondergericht in Bamberg. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges war er Richter am Bundesgerichtshof und Richter des Bundesverfassungsgerichts.

Nach der mißlungenen Entnazifizierung siehe dazu den Beitrag

Gescheiterte Entnazifizierung

und auch noch das:

Die Nazis nach dem Kriege 1945

Der Geist scheint dort noch immer durch die schlecht gelüfteten Räume zu wehen.

Geiger zeichnete sich aus durch Verletzung der Menschenrechte und war an Todesurteilen beteiligt.

Wie es aussieht, beschäftigt nun auch die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg bereits maschinelle Algorithmen um so ein Schriftstück zu erstellen. Allerdings scheinen die basierenden Datenbanken nicht aktuell zu sein, denn im maschinell erstellten Schreiben wird zur Begründung auf BGH Beschluss 11.6.2015 Az. | ZB 64/14 verwiesen. Nicht aufgefallen scheint zu sein, bei der Heranziehung der Infoblätter des Rundfunks an Gerichte und Gerichtsvollzieher

Infoblatt an Gerichte und Gerichtsvollzieher BR

dass da Fehler enthalten sind. Copy & Past, scheint eine beliebte Vorgehensweise bei den Gerichten zu sein. Da werden halt die Fehler mit kopiert.

Diese merkwürdige Programm, das dieses Schriftstück erstellte muss von nur halbgescheiten Programmierern erstellt worden sein, denn ohne Verhandlung vor einem ordentlichen Gericht kann die „Folgenbeseitigung zwecks Rückabwicklung wegen Grundrechtsverletzung gem. Artikel 19 GG Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz in Verbindung mit Artikel 20 GG Abs. 3″,  nur durch Urteil beendet/befriedet werden und diese Justizgewährleistungspflicht wird vom Amtsgericht Hof nach wie vor verweigert.

ein Klick auf das Bild macht es größer

wieder so eine unbelegte Behauptung. Dieses rechtlich unwirksame Schreiben enthält keine Hinweise weshalb die Bayerische Verfassung mißachtet werden kann, was ja wohl in meinem Blog – der ja durchaus registriert wurde – angemerkt und begründet wurde, siehe dazu mein Schreiben an das Landtagsamt von Bayern:

Vorabinformation

Die bei Gesetzgebungsverfahren vorgechriebene Beteiligung der Vertretung des Volkes wurde nicht in allen Punkten eingehalten, weshalb der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ex tunc nichtig ist.

Da der Herr Hubert Stühler sich außerstande sieht, die Verantwortung über sein Tun zu übernehmen unterzeichnet er – ohne eigenhändige Unterschrift mit flüssiger Tinte – im Auftrag ohne seinen Auftraggeber zu benennen.

Zwangsabzocke NEIN