RKI meldet 1000 Tote

mehr als 1000 Corona Tote innerhalb 24 Stunden. Das RKi sagt uns nur die halbe Wahrheit. Das durchschnittliche Sterbealter wird nicht veröffentlicht.

Im Jahr 2019 starben vom 16.12 bis 31.12 mehr als 2.400 Menschen täglich, das Maximum war am 20.12 mit 2.801. Die Todesursachen waren vielfältig. Suizide wegen Lebensüberdruss bis zur Verzweiflung über rechtswidrige Verwaltungsakte. Aber auch krankheitsbedingt mit und ohne Virus. In Säugetieren(ja auch der Mensch ist eines) sollen ca. siehe nach auf Focus:

https://www.focus.de/gesundheit/coronavirus/thomas-mettenleiter-die-strengen-massnahmen-haben-gewirkt_id_12047618.htmlMettenleiter: Laut Schätzungen gibt es alleine in Säugetieren Hunderttausende bis über eine Million Viren, die für den Menschen potenziell gefährlich sein können. Da schlummert ein riesiges…

Update 18:00 Uhr

Auf der einen Seite seien die Impfungen angelaufen, auf der anderen Seite stünden hohe Infektions- und Sterbezahlen. „1129 Familien werden diesen Jahreswechsel in Trauer erleben“, sagte Spahn mit Blick auf die aktuell gemeldeten Todesfälle.

Waschinski, Gregor – Handelsblatt – Mittwoch, 30. Dezember 2020

Der Pharmalobbyist spart wiederum sehr mit den beurteilungsrelevanten Fakten. An welchem Tag, welches Durchschnittsalter? Wurden die Toten obduziert. Er suggeriert, Tod durch Corona.

Die jährlichen Infektionszahlen durch vielfältige Viren, Bakterien,Pilze u.s.w werden nicht kommuniziert. Es ist was faul im Staate Deutschland. Selbst gegen das Grippevirus geimpfte Menschen sterben.

2019 starben am letzten Tag des Jahres mehr als 2400 Menschen. Irgendwie gehört das Sterben zum Leben, nur Wenige überschreiten die Lebens-Durchschnittsaltersgrenze von 81 Jahren in Deutschland.

Udate 31.12.2020

BILD titelt

Bis zu 86 % aller Corona-Toten aus Altersheimen.

Frage: Wieviele Menschen starben in Altersheimen in den Vorjahren?

Neue regeln corona Hof

Link zu den Allgemeinverfügung Hof Regeln

Maskenpflicht 1. auf von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde festzulegenden zentralen Begegnungsflächen in Innenstädten oder sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten,

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-737/

Hier steht „nicht nur vorübergehend aufhalten“

Die 11. BayIfSMV

§ 29
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am 16. Dezember 2020 in Kraft und mit Ablauf des 10. Januar 2021 außer Kraft.

Wer die „Seuchenzone“ nur vorübergehend begeht, unterfällt nicht der Maskenpflicht. Ist besonders wichtig für ältere Menschen, die schon ohne Maske nur schlecht Luft bekommen. Aber das richtige Leben kennt Frau Eva Döhla Oberbürgermeisterin nicht. So wurde es unterlassen, die Ordnungsamtsmitarbeiter von der neuen Regelung in Kenntnis zu setzen.

Auch der Aushang an den Einmündungen in die „Seuchenzone“ enthält keinen derartigen Hinweis, obwohl bereits die 9. BayIfSMV (§ 30 Inkrafttreten, Außerkrafttreten. Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2020 in Kraft und mit Ablauf des 20. Dezember 2020 außer Kraft.)

diese Ausnahme enthält

panta rhẹi

LEXIKON pạnta rhẹi[(altgriechisch πάντα ῥεῖ ‚alles fließt‘)]„alles fließt“; dem Heraklit fälschlich zugeschriebener Satz, nach dem das Sein ein ewiges Werden, ewige Bewegung und einem steten Wandel unterworfen sei…

Anmerkung des Seitenbetreibers:
Die heutigen Beschwörer des ewigen Lebens werden bald nicht mehr sein.

Viel Hoffnung für die Zukunft habe ich nicht, denn die zukünftigen Verantwortlichen wurden in den letzten 8 Jahren verbildet.

Todesfälle in Hof

Wie die Gesundheitsbehörde des Landkreises und der Stadt Hof mitteilt, gibt es fünf weitere Todesfälle in Zusammenhang mit dem Corona-Virus. Dabei handelt es sich aus dem Landkreis Hof um eine 96-jährige Frau und eine 90-jährige Frau, die mit dem Corona-Virus gestorben sind. In der Stadt Hof sind eine 84-jährige und eine 93-jährige Frau sowie ein 83-jährige Mann mit dem Virus gestorben.

Berichtete die Frankenpost am 16.12.2020

CoronavirusRobert-Koch-Institut

Wie war 2019 das durrchschnittliche Alter der Gestorbenen in Deutschland?

RKI: Todesopfer durch Corona in Deutschland im Schnitt 81 Jahre alt

[Sarkasmus on]

kaum wurden die Regeln verschärft, schon sterben die Leute wie die Fliegen

[Sarkasmus off]

Menschenversuche

Ab morgen den 27.12.2020 beginnen Menschenversuche. Als problematisch sehe ich die damit einhergehenden Datenspeicherungen und den psychologischen Zwang.

Link zu Spektrum Medizin Aktuelle Seite: Impf-Kampagne: So sicher sind RNA-Impfstoffe

Hinweisen möchte ich auf die Datenlage, nach der ein Pandemiegeschehen nicht ableitbar ist.

Gegenwärtig sollen Politiker, die wohl in medizinischen Fragen unbeleckt sind anordnen dürfen, wer gegen sars-cov-2 vorrangig geimpft werden darf. Gott sei Dank, steht nicht genügend Impfstoff zur Verfügung, sodass einige menschliche Exemplare diese Versuche überleben werden.

Hoffentlich stehen genügend Gegengifte zur Verfügung um die Nebenwirkungen zu bekämpfen.

https://duckduckgo.com/?t=ffab&q=Corona+Impfungen+Kritik&ia=web

unter vorstehendem Link kann man sich informieren und selber entscheiden. Ich selbst werde mich nicht impfen lassen. Habe mein Leben lang durch mein Immunsystem stets alle Erkältungsviren abgewehrt.

Trotz aller Gefahren durch Viren, Bakterien und Pilzen hat sich die Menscheit mittlerweile auf ca. 7,8 Milliarden Individuen entwickelt.

Noch Fragen Kienzle?

Pandemie (von altgriechisch παν pan ‚gesamt, umfassend, alles’ und δῆμος dēmos ‚Volk‘) bezeichnet eine „neu, aber zeitlich begrenzt in Erscheinung tretende, weltweite starke Ausbreitung einer Infektionskrankheit mit hohen Erkrankungszahlen und i.d.R. auch mit schweren Krankheitsverläufen.“[1] Im Unterschied zur Epidemie ist eine Pandemie örtlich nicht beschränkt,[2] es kann aber auch bei Pandemien Gebiete geben, die nicht von der Krankheit betroffen werden. In Bezug auf die Influenza hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in ihren zuletzt im Mai 2017 überarbeiteten Leitlinien zum Pandemic Influenza Risk Management festgelegt, dass die Ausrufung einer Pandemie – also der Übergang von einer Epidemie zur Pandemie – durch den Generaldirektor der WHO erfolgt.[3]

Der von der WHO promotete Nachweis-Test für das Virus sars-cov-2 „PCR“ kann keine Erkrankung nachweisen. Der PCR-Test wird jedoch weltweit für die Ermittlung der Inzidenzien(In der Epidemiologie und medizinischen Statistik bezeichnet Inzidenz die Häufigkeit von Ereignissen – insbesondere von neu auftretenden Krankheitsfällen) angewandt. Der PCR-Test kann keine Erkrankung nachweisen.

Eine Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner auf 430 bedeutet lediglich an das Gesundheitsamt gemeldete Fälle eines positiven PCR-Test. Es findet keine Plausibilitätsprüfung statt. Die Politik benutzt diesen Wert um die Bevölkerung in Angststarre zu halten.

Entwicklung der weltweiten Todesfälle mit Coronavirus (COVID-19) in 2020

Veröffentlicht von Rainer Radtke, 23.12.2020 Die kumulative Zahl der bestätigten Fälle der Lungenerkrankung COVID-19 beläuft sich bis zum 23. Dezember 2020** auf weltweit über 78,1 Millionen. Die Zahl der Todesopfer in Zusammenhang mit dem Coronavirus stieg bis zu diesem Tag auf mehr als 1,71 Millionen Fälle. Damit beläuft sich die durchschnittliche Letalitätsrate weltweit auf rund 2,2 Prozent

Sterbefälle weltweit 7,7 pro 1000 Einwohner(Roh-Sterberate)

0,77 % von 7800000000 sind: 60.6 Millionen

damit errechnet sich der Prozentsatz der Todesfälle der mit oder an Corona Gestorbenen an der Gesamtsterbefall-Zahl auf 3,51. (60000000 von 1710000000 sind: 3,50877 % (gerundet: 3,51 %) Diese Zahl ist ungenau, weil nicht alle Gestorbenen obduziert werden.

Gesamtsterbefälle Welt

1710000 von 7800000000 sind: 0,02192 % (gerundet: 0,02 %)

Damit relativiert sich der Merkelsche, Södersche und Lauterbachsche Elefant zu einem Mäuslein. (Er(Jens Spahn) wirkte maßgeblich beim letzten Koalitionsvertrag mit und ist direkt mitverantwortlich für den Reformstau bei der Pflege und der Digitalisierung, beim Abbau von kleinen Krankenhäusern und dem Pflegekräftemangel. Der Parteivorsitzende der Linken, Bernd Riexinger, formulierte bereits den Unmut der Linken: „Als Gesundheitsminister haben Pharmalobby und der Verband der Privaten Krankenversicherungen nun einen dienstwilligen Fürsprecher im Kabinett der großen Koalition.“)Wer ist Jens Spahn?

Mehr zu Jens Spahn – Lobbypedia

noch mehr zu J. Spahn Der Tagesspiegel

und noch mehr zu Jens Spahn auf Telepolis(Heise) Bilderberg Konferenz 2017

Hof Corona Regeln

Die Kommunikation der Stadt Hof bezüglich der Corona-Regeln auf der Webseite der Stadt Hof ist eine Katastrophe. Die neueste 11. BayIfSMV wurde nicht ordentlich eingearbeitet. Die Ordnungsamtsmitarbeiter wurden auch nicht informiert. So werden Bürger belästigt und deren Grundrechte auf das Übelste verletzt.

Der strikte und ausnamslose Maskenzwang in der sogenannten „Roten Zone“ war schon immer rechtswidrig, weil unverhältnismäßig. Seit der 9. BayIfSMV ist es auch der Bay. Staatsregierung aufgefallen (§24,1 „nicht nur vorübergehend aufhalten“).

Die von der Behörde verlangte ärztliche Bescheinigung für eine Befreiung vom Maskenzwang kann nicht gefordert werden, denn Gesundheitsdaten gehen die Behörde nichts an (Art. 9 . DS-GVO), solange der Bürger die 11.BayIfSMV nicht verletzt.

Eilantrag gegen Allgemeinverfügung der Stadt Ludwigsburg zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Ludwigsburger Innenstadt erfolgreich

Datum: 08.12.2020

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 8. Dezember 2020

Zur Begründung hat die 16. Kammer ausgeführt, dass die Allgemeinverfügung hinsichtlich des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Ludwigsburger Innenstadt voraussichtlich rechtswidrig sei. Es sei bereits zweifelhaft, ob die Stadt Ludwigsburg für den Erlass der Allgemeinverfügung überhaupt zuständig sei. Vielmehr dürfte die Zuständigkeit beim Gesundheitsamt des Landkreises liegen.

Ungeachtet dessen sei die durch die Allgemeinverfügung geregelte Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Ludwigsburger Innenstadt jedenfalls aus anderen Gründen rechtswidrig. Eine solche Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sei zwar grundsätzlich geeignet, zur Bekämpfung der bestehenden Pandemie beizutragen, da nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts ein erhöhtes Übertragungsrisiko auch im Freien bestehe, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern ohne Mund-Nasen-Bedeckungen unterschritten werde. Zu diesem Zweck sehe jedoch bereits die Landes-Corona-Verordnung die Verpflichtung vor, in Fußgängerbereichen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wenn nicht sichergestellt sei, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden könne. Darüber gehe die mit der Allgemeinverfügung der Stadt Ludwigsburg angeordnete Verpflichtung hinaus, da sie keine Ausnahme für Situationen, in denen aufgrund geringen Personenaufkommens keine Gefahr bestehe, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden könne, und auch keinerlei zeitliche Einschränkungen vorsehe.

Klage vor Verwaltungsgericht

Frankfurter Rundschau veröffentlicht 23.10.202019:52

Die behördlich erlassenen Corona-Verordnungen und Allgemeinverfügungen zur Eindämmung der Pandemie beschäftigen immer mehr Verwaltungsgerichte. Allein beim Verwaltungsgericht Frankfurt waren am Freitag 19 Eilanträge anhängig.

Die Verwaltungsrichter monierten nun, es fehlten Erwägungen des Kreises, ob die Sperrstunde als Maßnahme erforderlich und angemessen sei. Es müsse unter mehreren in gleicher Weise geeigneten Maßnahmen das mildere Mittel gewählt werden – also die Maßnahme, die die Menschen am wenigsten belaste. „An einer diesbezüglichen Prüfung fehle es vollständig“, hieß es. Der Beschluss ist den Angaben zufolge unanfechtbar.

Anmerkung des Seitenbetreibers:

Den Allgemeinverfügungen der Stadt Hof mangelt es ebenfalls „An einer diesbezüglichen Prüfung“

Paragraph 28 A Ifsg

Diese Diktatur ist eine Art medizi­nal-sozialistischer Diktatur; denn sie stellt das In­fektionsschutzgesetz 2020 über das Grundgesetz von 1949. Wegen epidemiologisch völlig nichtssa­gender „Inzidenzen” kann die Regierung künftig nach Belieben Berufs-, Kontakt- und Reiseverbote verhängen, Bargeld abschaffen und Wahlen aussetzen.

gefunden bei Dr. Thomas Külkenhttps://www.menschenkunde-kuelken.de/

Die GroKo wollte ihre Corona-Maßnahmen mit einer neuen Ermächtigungsgrundlage im IfSG rechtlich absichern. Im Eiltempo peitschte sie eine entsprechende Gesetzesänderung durch das Parlament. Verfassungsrechtler halten das für keine gute Idee.

„Gerade bei eingriffsintensiven Maßnahmen ist eine derartige Normierungsweise schon von vornherein ungeeignet, den aus der Wesentlichkeitstheorie und für Rechtsverordnungen unmittelbar aus Art. 80 Abs.1 S. 2 Grundgesetz folgenden Bestimmtheitsgrundsatz zu wahren.“

Jenaer Verfassungsrechtlerin Prof. Dr. Anika Klafki

Seit 1998 wurden ca. 70.000 Klinikbetten abgebaut. Die Bevölkerung wurde nicht reduziert, sondern hat sich durch Merkels Grenzöffnung vermehrt. Das Pflege-Personal wurde ebenfalls abgebaut.

2019 wurden in 37 Prozent der Krankenhäuser wegen Personalmangel Intensivbetten geschlossen. Dadurch sei die Notfallbehandlung oft beeinträchtigt. Das Personal ist oft überlastet und sieht eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen. Es ist liegt auf der Hand, dass die Arbeitsbelastung mit der abnehmenden Zahl der Pflegekräfte steigt und der Betreuungschlüssel sinkt. Ein Artikel von Prof. Dr. med. Christian Karagiannidis im Ärzteblatt aus dem Jahr 2019 gibt auch einen Hinweis, warum die Intensivbetten ausgebaut wurden – sie tragen mehr als die normalen Betten zur Finanzierung bei:

Krise der europäischen Flüchtlingspolitik

In den Jahren 2015 und 2016 sind so viele Asylbewerberinnen und -bewerber nach Europa gekommen wie nie zuvor. 2015 wurden nach Angaben der europäischen Statistikbehörde Eurostat in den 28 EU-Staaten zusammen 1,32 Millionen Asylanträge (darunter 1,26 Millionen Erstanträge) registriert, 2016 waren es 1,26 Millionen (darunter 1,21 Millionen Erstanträge) (siehe Abbildung 1). Die hohen Asylantragszahlen haben mehrere Ursachen. [2]

https://www.bpb.de/gesellschaft/migration/laenderprofile/290977/europaeische-asyl-und-fluechtlingspolitik-seit-2015
Stichtag Bevölkerungsstand
31.12.2014 81 197 537
31.12.2015 82 175 684
31.12.2016 82 521 653
31.12.2017 82 792 351
31.12.2018 83 019 213
31.12.2019 83 166 711

Bevölkerungsentwicklung nach destatis.de

(11. BayIfSMV)

vom 15. Dezember 2020

§ 1
Abstandsgebot, Mund-Nasen-Bedeckung, Kontaktdatenerfassung

(1) 1Jeder wird angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und den Personenkreis möglichst konstant zu halten. 2Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten. 3Wo die Einhaltung des Mindestabstands im öffentlichen Raum nicht möglich ist, soll eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. 4In geschlossenen Räumlichkeiten ist stets auf ausreichende Belüftung zu achten.

_________________________________________

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit Beschluss vom 4. Dezember den Anträgen zweier Bürger (Antragsteller) stattgegeben, die sich gegen eine von der Stadt Ludwigsburg angeordnete Pflicht gewandt hatten, unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstands in der Ludwigsburger Innenstadt eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Az.: 16 K 5554/20).

https://verwaltungsgericht-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/7815352/?LISTPAGE=5597587

Die von der Stadt Hof erlassene Allgemeinverfügung in der sogenannten „Roten Zone“ eine Mund/Nasenbedeckung zu tragen ist vermutlch gesetzwidrig. Meine diesbezüglichen Eingaben an die Verwaltung der Stadt Hof Herrn Hetz – Chef vom Ordnungsamt – und an die Oberbürgermeisterin Eva Döhla zeigten keine Wirkung. Jedesmal, wenn ich die „Rote Zone“ ohne Maske durcheile um meine Einkäufe zu erledigen, werde ich von Bediensteten der Verwaltung oder von Polizisten belästigt. Ich fühle mich hier wie in einem Schurkenstaat. Ich frage mich, haben die dort beschäftigten Leute keine Ausbildung durchlaufen?

25.12.2020 wieder was dazugelernt:

(8. BayIfSMV)

1Diese Verordnung tritt am 2. November 2020 in Kraft und mit Ablauf des 30. November 2020 außer Kraft.

Teil 6
Sonderbereiche

§ 24
Weitergehende Maskenpflicht und Alkoholverbot

(1) Es besteht Maskenpflicht

  1. 1.auf von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde festzulegenden stark frequentierten öffentlichen Plätzen, auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden sowie von sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden, für die in dieser Verordnung keine besonderen Regelungen vorgesehen sind,
  2. 2.auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen; Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann.

(2) Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr untersagt.

(3) Der Konsum von Alkohol ist auf von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde festzulegenden stark frequentierten öffentlichen Plätzen in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr untersagt.

(4) Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen zulassen, soweit dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist.

Die Bay. Staatsregierung hat wohl den Fehler erkannt:

(11. BayIfSMV)

(1) Diese Verordnung tritt am 16. Dezember 2020 in Kraft und mit Ablauf des 10. Januar 2021 außer Kraft.

Teil 6 Sonderbereiche und inzidenzabhängige Regelungen

§ 24 Weitergehende Maskenpflicht,

Alkoholverbot, Nachverfolgung von Infektionsketten (1) Es besteht

Maskenpflicht 1. auf von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde festzulegenden zentralen Begegnungsflächen in Innenstädten oder sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten,

2. auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden sowie von sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden, für die in dieser Verordnung keine besonderen Regelungen vorgesehen sind,

3. auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen; Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann. (2) Der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum ist untersagt. (3) Sobald in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt eine vollständige Nachverfolgung von Infektionsketten personell nicht mehr gewährleistet werden kann, hat die zuständige Kreisverwaltungsbehörde 1. dies gegenüber der zuständigen Regierung anzuzeigen und 2. um personelle Verstärkung etwa durch Kräfte von Polizei und Bundeswehr zu ersuchen.

Anmerkung des Seitenbetreibers:

Wie inkonsequent die Hofer Oberbürgermeisterin Eva Döhla handelt. sieht man an dem Umstand, dass die in der „Roten Zone“ betriebene Baustelle, ehemaliger Kaufhof – 3,1 „Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann.“ – nicht ruhen musste.

Aufgespiesst

Der moderne Staat ist krank und macht krank, weil er seine Macht ausdehnt über das Geistesleben und über das Wirtschaftsleben.4

Gemäß dieser Definition wurde mit dem neuen § 28a des Infektionsschutzgesetzes die seit März herrschende Diktatur zur dauernden Regierungs­form erhoben. Diese Diktatur ist eine Art medizi­nal-sozialistischer Diktatur; denn sie stellt das In­fektionsschutzgesetz 2020 über das Grundgesetz von 1949. Wegen epidemiologisch völlig nichtssa­gender „Inzidenzen” kann die Regierung künftig nach Belieben Berufs-, Kontakt- und Reiseverbote verhängen, Bargeld abschaffen und Wahlen aussetzen.

Von Dr. Thomas Külken https://www.menschenkunde-kuelken.de/

Ein Kommentator schreibt dazu:

Schiller ruft uns seit mehr als 200 Jahren zu: Die Herrschenden hören auf zu herrschen, wenn die Kriechenden aufhören zu kriechen.

„Des Menschen größtes Glück
ist die Befreiung von der Angst“ — Johann W. von Goethe.

Zombies

Denken ist die schwersteArbeit, die es gibt. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum sich so wenig Leute damit beschäftigen.

Henry Ford

Ja ist denn schon Fasching? Ständig begegnen mir in der Stadt unter freiem Himmel seltsam maskierte Gestalten.

Hinweis auf Herstellers Websites: „„Diese Community Maske ist nur für den privaten Gebrauch geeignet. Sie hat keine nachgewiesene Schutzwirkung. Es handelt sich weder um ein Medizinprodukt, noch um persönliche Schutzausrüstung.“

Im antiken Rom wurde mal vorgeschlagen, Sklaven sollen sich durch ihre Kleidung von den Herren unterscheiden.

Doch die damaligen Politiker waren deutlich klüger als unsere heutigen Politiker. Sie erkannten die Gefährlichkeit – Die Sklaven würden erkennen, dass sie die Mehrheit wären und so blieb es dabei.

Die heutigen Sklaven sind – dank staatlich gelenkter Schulpolitik – dümmer als die Sklaven zur Zeit des antiken Rom.

Chefarzt für Pneumologie am Fachkrankenhaus Kloster Grafschaft. „Die Alltagsmasken müssen überhaupt keiner Norm entsprechen. Und sie variieren in ihrer Filterleistung auch stark“, wie Dellweg in einer noch unveröffentlichten Studie zeigte.

Es gibt noch andere wichtige Gründe, die gegen einen breiten Einsatz der Masken sprechen: Für die Atmung stellen sie auf Grund des Filters einen erhöhten Widerstand dar. Die zusätzliche Anstrengung der Atemmuskulatur ist dem Atmen durch einen Strohhalm vergleichbar und mit Luftnot verbunden. Deswegen sollte man sich genau überlegen, welche Aktivität man mit der Maske vor dem Gesicht bewältigen will und über welchen Zeitraum.

https://www.apotheken-umschau.de/FFP2-Masken

Zu bedenken ist auch, dass es trotz der fehlenden Gesichtsmasken auf den vielen deutschlandweiten Demonstrationen, wie beispielsweise auf der großen Berliner Demo vom 1. August gegen die Corona-Politik auch 14 Tage später zu keinerlei massiven Corona-Ausbrüchen kam.

Quelle: BfArM 18. August 2020

Am 18. November war in Berlin eine ähnliche Demonstration von der Polizei mithilfe von Wasserwerfern aufgelöst worden, weil fast niemand einen Mund-Nasen-Schutz trug. Auch da gab es danach keine massiven Corona-Ausbrüche.

Community and Close Contact Exposures Associated with COVID-19 Among
Symptomatic Adults ≥18 Years in 11 Outpatient Health Care Facilities —
United States, July 2020

Diese vom US Center for Disease Control and Prevention CDC publizierte in der Studie „Community and Close Contact Exposures Associated with COVID-19 Among Symptomatic Adults ≥18 Years in 11 Outpatient Health Care Facilities — United States, July 2020“ kommt zu folgendem Schluß:
85% der COVID-19-Fälle waren Personen, die häufig oder immer Masken tragen.
> „Hier der Link zur Publikation

Richter kippen Maskenpflicht

Stuttgart (dpa/lsw) – Die strenge Maskenpflicht im Rems-Murr-Kreis ist bis auf weiteres nicht gültig. Das teilte das Verwaltungsgericht Stuttgart am Montag mit. Mit dem Beschluss gaben die Richter dem Antrag eines Bürgers statt, der sich gegen die weitgehend ausnahmslose Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in sogenannten Verdichtungszonen gewandt hatte.

Quelle:

https://www.n-tv.de/regionales/baden-wuerttemberg/Richter-kippen-strenge-Maskenpflicht-im-Rems-Murr-Kreis-article22171662.html

Zwangsabzocke NEIN