Nichtige Verwaltungsakte und tote Pferde

“ Trotzdem sieht das seit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland völlig anders aus, hier werden nämlich tote Pferde geritten von denen, die unverbrüchlich an Gesetz und Recht (gemäß Art. 20 Abs. 3 GG) und die unmittelbares Recht gegenüber der öffentlichen Gewalt bildenden unverletzlichen Grundrechte (gemäß Art. 1 Abs. 3 GG) gebunden sind, wenn sie behaupten, dass ungültige Gesetze, nichtige Verwaltungsakte und nichtige Gerichtsentscheidungen nicht nichtig sind, sondern nur rechtswidrig anfechtbar. Die bundesdeutsche öffentliche Gewalt macht seit 65 Jahren der bundesdeutschen Bevölkerung weiß, dass Nichts nichts, nicht Nichts ist, sondern doch etwas zu sein hat, weil man ja ansonsten nicht wirksam gegen die bundesdeutsche Bevölkerung durchgreifen würde können.