Meine KLage 2016

Meine Klage vom 17. Dezember 2016 gegen den Gerichtsvollzieher Michael Rehwagen wurde noch nicht zur Verhandlung gestellt. Die Klage ist eine öffentlich rechtliche Streitigkeit verfassungsrechtlicher Art – daher ist eine Erinnerung an den Amtsgerichtsdirektor notwendig:

Da die Folgenbeseitigung zwecks Rückabwicklung wegen Grundrechtsverletzung gem. Artikel 19 GG Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz in Verbindung mit Artikel 20 GG Abs. 3 keiner Verjährung unterliegt und auch keine Verfristung erlaubt ist diese unverzüglich weiterzuführen.

Ich zahle nun schon seit 2013 keinen Rundfunkbeitrag und diese zögerliche Haltung der Justiz legt den Gedanken nahe, die Rundfunkbeitragspflicht ist nicht gesetzlich geregelt.

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