Juli-Dez 2016 – 17. Aug. 2016

10.000 Kläger gegen den verfassungswidrigen Rundfunkbeitrag gesucht!

I N F O

Aktualisiert 19.Juni 2020

https://grundrechtepartei.de/archiv-rundfunkbeitragsklage/

Vorhaben beendet.

zur Registrierung / Anmeldung bei rundfunkbeitragsklage.de

grundrechteunion

Dem Volk alle Macht! Wir holen uns den Staat zurück! Schluss mit politischer Missbildung. Her mit den Grundrechten!

Wir sind die GRUNDRECHTEUNION. Wir verteidigen die Freiheit und die Grundrechte. Das ist unser Gesetz. Unser Zeichen ist der Neubeginn (α).

AUDEMUS JURA NOSTRA DEFENDERE – Wir wagen es, unsere Rechte zu verteidigen.

Bis heute den 17. August 2016 weder Bestätigung meiner Forderungen nach Übereinstimmung des Handelns der staatlichen Macht  – noch weitere Belästigungsschreiben erhalten.


Meine Strafanzeige gegen den grundgesetzwidrigen Gerichtsvollzieher:

Rudolf Wöhrle
Bismarckstrasse 17

95028 Hof
Staatsanwaltschaft Hof
Berliner Platz 1

95030 Hof

Datum: 25.10.2016

Betreff: Strafanzeige wegen Grundrechtsverletzung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen den Beklagten Adresse
wegen des Verdachts der Verletzung meiner Grundrechte nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland von 1949 und stelle Strafantrag wegen aller in Betracht kommender Delikte. Siehe dazu die separate Begründung in der Anlage 1.

Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Am 16.10.2016 habe ich festgestellt, dass Beklagter folgendes getan hat:

Auszug aus dem Schuldnerregister:

Eintragung Verfahrensnummer D4501R00011304439

AZ DR II 1879/15

Datum 01.02.2016

Nichtabgabe der Vermögensauskunft

Obergerichtsvollzieher Beklagter

Amtsgericht Hof

Für diese hoheitliche Handlung hatte Beklagter keine Ermächtigung nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland von 1949.

Ich bitte Sie daher, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und mich über das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu informieren. Ich bitte mir das Aktenzeichen mitzuteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Rudolf Wöhrle

Anlage 1. Begründung


Jetzt gehen die gesetzwidrigen Belästigungen durch den Ulrich Wilhelm wieder weiter. Eine Bestätigung für die Nichtverletzung meiner Grundrechte hat er nicht abgegeben.

ulichwilhelm_nov2016_800

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Meine Antwort  an den Ulrich Wilhelm:

Rudolf Wöhrle
Bismarckstraße 17
95028 Hof
Einschreiben/Rückschein

Herrn Ulrich Wilhelm Intendant und

Beitragsservice Köln
c/o
Bayerischer Rundfunk(BR)
Rundfunkplatz 1
80385 München

Hof, 14. 11.2016

Seht geehrter Herr Wilhelm, Hallo Beitragsservice,

Beitragsnummer XXXXXXXX  wird abgelegt unter https://www.zwangsabzocke-nein.de
das von ihnen Herr Wilhelm vermutlich veranlasste Schreiben des Beitragsservice vom 4. 11. 2016 – „Zahlung der Rundfunkbeiträge“ meine Person betreffend die angebliche Beitragsschuld, die ich bestreite und zurückweise, habe ich am 12. 11. 2016 unförmlich zugestellt ohne Benennung eines Verantwortlichen und ohne Unterschrift von einer nicht rechtsfähigen Firma „ARD ZDF Beitragsservice 50656 Köln erhalten.

Die von dieser nicht rechtsfähigen Firma behauptete Forderung bezieht sich auf eine pseudostaatliche Gesetzgebung, die nichtig aus folgendem Grunde ist. Der Rundfunkstaatsvertrag wurde unter Missachtung der Freiheitsgrundrechte der Bürger der BRD konzipiert. Der Rundfunkstaatsvertrag verletzt mich in meinem Grundrecht auf ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen.

Der öffentlich rechtliche Rundfunk ist eine allgemein zugängliche Quelle.

Bedeutung „ungehindert“ laut Duden

„durch nichts behindert, aufgehalten, gestört „

Die Forderung dafür bezahlen zu müssen stellt eine Hinderung dar.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 1 

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Art. 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Art. 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
Dieses ihr Schreiben vom 4.11.2016 ist nichtig. Es weist keinen Verantwortlichen aus, der seinen Wohnsitz im Inland haben muss und der unbeschränkt verklagbar sein muss.

Der guten Ordnung halber möchte ich sie daran erinnern, dass meine Einschreiben vom 12. Juni 2014, vom 16 Juni 2014 und vom 24. Juni 2014 – wie schon in meinem Schreiben vom 14. Oktober 2014 bemängelt – noch nicht beantwortet wurden. Gleichzeitig möchte ich noch darauf hinweisen, dass eine weitere Antwort auf das Schreiben vom 2..10.2015 an sie bereits unbeantwortet blieb. . Auch mein Schreiben vom  12.10.2015 wurde nicht beantwortet ebenso nicht die Schreiben vom 15.10.2015, 8.11.2015, 14.12.2015. Auch das Schreiben vom 23.  Dezember 2015(Erklärung zum Vorbehalt der Zahlung) harrt noch auf eine Antwort.
Deshalb ging ich davon aus, dass sie meinen Einwendungen, gegen ihr Vorgehen bezüglich der Zwangsabzocke beschönigend “Rundfunkbeitrag” genannt, zustimmen.

Für ihre Forderungen gibt es keinen Rechtsgrund. Deshalb werde ich auch keinen Cent an sie bezahlen. Da sie ihre angebliche Forderung nicht durchsetzen wollen, verfällt diese augenblicklich.

Nur Gesetze dürfen in die Grundrechte eingreifen.

Sollte ihnen der Schriftwechsel beginnend mit dem Jahr 2013 nicht vorliegen, so können sie diesen im Internet abrufen unter der Webadresse zwangsabzocke-nein.de  .

Ausdrücklich hinweisen möchte ich sie auf die Möglichkeit, mich vor einem ordentlichen Gericht zu verklagen, denn wir leben schließlich in einem Rechtsstaat. Das Landgericht Koblenz weist nach, dass die Rundfunkanstalt(SWR) keine Behörde ist.Beschluss 5 T 232/16 vom 16. September 2016. Die Charakterisierung trifft auch auf den BR zu.
Beachten sie jedoch auch, dass sie kein ordentliches Gericht finden werden, das für offentlich rechtliche Streitigkeiten grundgesetzlicher Art zwischen Verwaltung und Bürgern zuständig ist. Ausnahmegerichte siehe dazu Artikel 101 GG 1 – Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.

Rudolf Wöhrle

Jan. bis Juni. 2016 2. Jan. 2016   Jan-bis-Juni-2017-20-Januar-2017

Zwangsabzocke NEIN