Jan. bis Juni 2017 – 20. Januar 2017

Im Dezember 2016 Klage eingereicht „Folgenbeseitigung zwecks Rückabwicklung wegen Grundrechteverletzung.

Der Beklagte ist der Gerichtsvollzieher.

Link zur Klage: Doku Klage

Allerdings sah sich das Gericht bemüßigt, mir eine Nachricht durch die Verwaltung zukommen zu lassen.


Ein JVI Name behauptete mittels dieses Schreibens er hätte eine richterliche Anordnung bekommen, mir mitzuteilen, es bestünden derzeit Bedenken, dass derzeit ein Rechtschutzbedürfnis für die beantragte Klage beim Zivilgericht besteht.


25. Dezember 2016

Sehr geehrter Herr Amtsgerichtsdirektor Name

am 24.12.2016 erhielt ich ein Schreiben aus Ihrem Hause mit dem Zeichen 14 C 1245/16 mit Datum vom 22.12.2016.

Ein JVI Name behauptete mittels dieses Schreibens er hätte eine richterliche Anordnung bekommen, mir mitzuteilen, es bestünden derzeit Bedenken, dass derzeit ein Rechtschutzbedürfnis für die beantragte Klage beim Zivilgericht besteht.

Dieses Schreiben weise ich wegen Unbegründetheit zurück. Es fehlt der Name des anordnenden Richters mit seiner Unterschrift und nach welchem Gesetz der Richter entschieden oder beschlossen hatte. Die Rechtslage ist diffus.

Art. 20 Abs. 3 Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

Dem Gericht ist aus dem Verfahrensgang und der elektronischen Akte bekannt, dass der Kläger kein Jurist ist. Dem Gericht ist aus dem Verfahrensgang bekannt, dass der Kläger im Vorfeld versuchte die Rechtslage zu klären. Es war vergebliche Liebesmühe, er bekam keine Hilfe von der dem Grundgesetz verpflichteten öffentlichen Gewalt in Gestalt der Justiz in Hof.

Deshalb möchte ich besonders auf – 1 BvR 569/05 – hinweisen

Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2003, S. 1236 <1237>). Dies gilt ganz besonders, wenn es um die Wahrung der Würde des Menschen geht. Eine Verletzung dieser grundgesetzlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte zu verhindern.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

 

Papier Steiner Gaier

 

Mit meiner Klage wende ich mich an die Judikative und ich hoffe, Sie bzw. Ihr Haus sieht das ebenso.


Die rechtsmißbräuchliche Amtsausübung ging im vorliegenden Fall vom sogenannten Gerichtsvollzieher aus und so muss dieser sich rechtfertigen. Nur mit einem Erkenntnisprozess haben wir die Chance, dem Grundgesetz die Bedeutung zurückzugeben, die ihm von den Müttern und Vätern des Grundgesetzes ursprünglich zugedacht war. Dem abschleifen der Grundrechte mittels Interpretation und eristischer Dialektik muss endlich Einhalt geboten werden.

Die Klage wird weiterhin aufrecht erhalten und wird zu Ihrer Bequemlichkeit noch mal angehängt.

Anhang Klage

Rudolf Wöhrle


20 Januar 2017

Der Klage wurde noch nicht entsprochen.

Jetzt kommt ein neues Schreiben jedoch erstmals direkt vom BR Beitragsservice.

 

Ich darf nun wohl annehmen, dass Herr Ulrich Wilhelm den beiden Unterzeichnern Vertretungsvollmacht erteilt  hat. Wenn nicht, ist dieses Schreiben ebenso unbeachtlich wie alle vorhergehenden Schreiben ohne des Herrn Wilhelm Unterschrift. Jedoch weiß man nie, was die bundesdeutschen Juristen ohne ihre nach dem Grundgesetz zugesicherte Unabhängigkeit und behauptete Rechtschaffenheit aus so einem Schriftsatz herauslesen. Deshalb bekommt der Herr Ulrich Wilhelm selbstverständlich eine detailierte Antwort, denn das Schreiben generiert mehr Fragen als Antworten.

Zum Beispiel: „erlassende Behörde“ – eine Behauptung, die nirgendwo nachweislich gefunden werden kann.

„Landesgesetz“ – auch so eine Behauptung,  die nirgendwo gesetzlich festgelegt ist. Wegen Verfassungsdurchbrechung ex tunc nichtig. Daraus kann keine Zahlungspflicht entstehen.


Rudolf Wöhrle
Bismarckstraße 17
95028 Hof
Einschreiben/Rückschein

Herrn Ulrich Wilhelm Intendant und

Beitragsservice Köln/München
c/o
Bayerischer Rundfunk(BR)
Rundfunkplatz 1
80385 München

Hof, 22. 1.2017

Sehr geehrter Herr Wilhelm, Hallo Beitragsservice,

Ihr Schreiben vom 17.1.2017 habe ich am 20.1.2017 erhalten.

Beitragsnummer ………………. wird abgelegt unter https://www.zwangsabzocke-nein.de
Das von ihnen Herr Wilhelm vermutlich veranlasste Schreiben des Beitragsservice BR vom 17. 1. 2017 „Rundfunkbeitrag“ meine Person betreffend weise ich zurück.

Der guten Ordnung halber möchte ich sie daran erinnern, dass meine Einschreiben vom 12. Juni 2014, vom 16 Juni 2014 und vom 24. Juni 2014 – wie schon in meinem Schreiben vom 14. Oktober 2014 bemängelt – noch nicht beantwortet wurden. Gleichzeitig möchte ich noch darauf hinweisen, dass eine weitere Antwort auf das Schreiben vom 2..10.2015 an Sie bereits unbeantwortet blieb. . Auch mein Schreiben vom  12.10.2015 wurde nicht beantwortet ebenso nicht die Schreiben vom 15.10.2015, 8.11.2015, 14.12.2015. Auch das Schreiben vom 23.  Dezember 2015(Erklärung zum Vorbehalt der Zahlung) ebenso wie die Schreiben vom 9.4.2016, 14.11.2016 und 3.12.2016, harren noch immer auf eine Antwort.

Sehr gerne erläutere ich Ihnen die Fragestellungen die das Schreiben enthält.

Allen rechtlichen Vorgaben zum Trotz betrieben Sie ein Zwangsvollstreckungsverfahren mittels eines selbst erstellten Titels, ohne einen Nachweis führen zu können, wer Ihnen Hoheitsrechte verliehen hatte.

Sie handeln nicht wie eine Behörde im Rechtsstaat handeln würde.

Wiederholt habe ich die Rechtsgrundlage des15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages und des Rundfunkbeitragsstaatsvertrag Vom 29.Juni 2011 (Art.1 d. 15.Rundfunkänderungsstaatsvertrags vom 15./21.12.2010( bestritten. Einen Nachweis für diesen Vertrag als verbindliches und gültiges Gesetz haben Sie bis heute nicht erbracht.Wenn man genau hinschaut, dann haben die Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen sehr trickreich eine Verfassungsdurchbrechung versucht. Denn die Bundesrepublik ist laut Grundgesetz als förderales System festgelegt. Bundesweit wirkende Gesetze dürfen nur vom Bundesrat und Bundestag beschlossen werden.

Link zum Gesamtdokument

 

Hof, 27. Januar 2017

Sie schreiben,

Ihr Schreiben vom 25.12.2016 habe ich erhalten.

Ich habe es an den für Ihre Klage zuständigen Richter weitergeleitet.“

Da es in Rechtssachen auf jedes Wort ankommt – auch auf fehlende Worte – muss ich darauf bestehen, dass Sie die Klage an den für mich zuständigen gesetzlichen Richter weitergeleitet haben.

Hof, 4. Februar 2017

Kostennachricht erhalten. Das Amtsgericht versucht unzulässigerweise eine Zivilsache daraus zu machen. Meine Klage ist jedoch eine Streitigkeit verfassungsrechtlicher Art. Solche Klagen sind gerichtskostenfrei zu führen. Ich habe das Amtsgericht aufgefordert die Kostennachricht zu stornieren.

Link Verfahrenskosten Zurückweisung 10. Februar 2017

 

Juli-Dez-2016-17-Aug-2016               Juli – Dez. 2017 – 21. August 2017

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Zwangsabzocke NEIN