Gesetzbankert-2

Vorbemerkung:

Für Bandendiebstahl zu Lasten des Bayerischen Bürgers bedarf es eines (Link zu) formellen Gesetzes – da dieses Gesetz wegen der ( siehe unter)   notwendigen Staatsferne des Rundfunks (siehe unter Goebbels Schnauze) damals wie heute ein vom Machthaber willkommen geheisenes Geschenk menschlichen Erfindergeistes), wohl durch eine Restscham nicht möglich ist, besteht keine Veranlassung den Bandendiebstahl – beschönigend Rundfunkbeitrag genannt, zu ermöglichen.
 

Der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zeigt auf, zu was kranke Juristengehirne fähig sind. Diese beiden Verträge zu einem unzulässig für das gesamte Bundesgebiet verbundenen Gesetz zwingen den Bürger zu lebenslanger Schuldknechtschaft. Dies gibt das Grundgesetz jedoch nicht her. Den Lackmustest ob der pH-Wert des Bundesverfassungsgerichtes noch im erlaubten Bereich liegt, steht uns bevor.

Update: Den Lackmustest ob der pH-Wert des Bundesverfassungsgerichtes noch im erlaubten Bereich liegt, haben die Marionetten in Karlsruhe nicht bestanden.