Erinnerung Klage fortsetzen

Rudolf Wöhrle
Bismarckstraße 17
95028 Hof

Amtsgericht Hof

Herrn Amtsgerichtsdirektor Reiner Chwoyka
Berliner Platz 1

  • 95030 Hof

 

Hof, 11. Jan 2018

Sehr geehrter Herr Amtsgerichtsdirektor Reiner Chwoyka ,

Erinnerung

die von mir eingereichte Klage vom 17. Dezember 2016 mit Ergänzung vom 25. Dezember 2016 gegen den so genannten „Obergerichtsvollzieher“ XXXXXX als Vertreter der Bundesrepublik Deutschland wurde noch nicht stattgegeben. Die vom Amtsgericht Hof unter Ihrer Leitung vorgenommene Flucht in das Zivilrecht ist unzulässig. Ich fordere sie daher auf, meine Klage unverzüglich auf rechtsstaatlicher Ebene stattzugeben. Die Klage bezieht sich auf einen Streit verwaltungsrechtlicher Art nach dem Grundgesetz. Diese Klage ist den ordentlichen Gerichten zugewiesen. Die Verwaltungsgerichte sind dafür nicht zuständig. Die Begründungen habe ich Ihnen bereits mehrfach nachgewiesen. Eine Gerichtskostenvorschussleistung ist gesetzlich nicht belegt und daher auch nicht forderbar. Einzig zuständig ist dafür das Grundgesetz.

Mit freundlichen Grüßen

Rudolf Wöhrle

Zwangsabzocke NEIN