Eindringen in die Wohnung Stand 23.12.2014

Das Eindringen in die Wohnung und das anschließende Pfänden von Wertgegenständen durch einen Gerichtsvollzieher setzt einen Verwaltungsakt voraus.

Kommt so eine Ankündigung zu mir, dann beschaffe ich mir einen Zeugen, der bei dem Besuch des Gerichtsvollziehers mit anwesend ist.

Hilfreich ist auch eine Videoaufzeichnung des gesamten Vorganges. In der Wohnung haben sie das Hausrecht.

Ein Verwaltungsakt setzt voraus, dass ein Richter diese Verfügung unterschrieben hat.

Ein Verwaltungsakt setzt immer voraus, das es eine gesetzliche Grundlage gibt. Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist kein Gesetz. sondern ein Vertrag zwischen den Rundfunkanstalten und dem Staat..

Kommt so ein Gerichtsvollzieher im amtlichen Auftrag, dann verliere ich nicht die Nerven. Oft kommen diese Gerichtsvollzieher auch widerrechtlich zu ihnen.

Daher lasse ich mir erst den Dienstausweis zeigen und fotografiere diesen, ebenso fotografiere ich den Personalausweis.

Dann ermittele ich die ausstellende Behörde der Verfügung verlange  eine Zweitfertigung der Verfügung. Diese Beweise sind erforderlich um gegen den Gerichtsvollzieher Klage zu erheben, wenn dieser das Grundgesetz verletzt. Der Gerichtsvollzieher haftet persönlich für Rechtsfehler und kann auf Schadenersatz verklagt werden.

Gerichtsvollzieher sind seit dem 01. August 2012 keine Beamten mehr.

Siehe dazu auch die alte GVO
Vom 1. August 2012
INHALT
Erster Abschnitt
Dienstverhältnis
A. Allgemeine Vorschriften
§ 1
aufgehoben
§ 2
Dienst
aufsicht
§ 3
Amtssitz
§ 4
Persönliche Amtsausübung
§ 5
aufgehoben
§ 6
aufgehoben
§ 7
Dienst
siegel
§ 8
Dienstausweis
§ 9
Maßnahmen bei Beendigung und Unterbrechung der Beschäftigung
B. Diensteinkommen
§ 10
aufgehoben
§ 11
Entschädigungen und Vergütungen
§ 12
Auslagenvorschuss/Auslagenabschlag
§ 13
aufgehoben
§ 14
Reisekostenzuschuss
§ 15
aufgehoben

….

Gerichtsvollzieherordnung
Bundeseinheitliche Vorschriften (GVO)
Erster Abschnitt
Dienstverhältnis
A. Allgemeine Vorschriften
§ 1
(aufgehoben)
§ 2
Dienstaufsicht
1
Bei der ihm zugewiesenen Zwangsvollstreckung handelt der Gerichtsvollzieher selbstständig.
2
Er unterliegt hierbei zwar der Aufsicht, aber nicht der unmittelbaren
Leitung des Gerichts.
3
Unmittelbarer Dienstvorgesetzter des Gerichtsvollziehers ist
der aufsichtführende Richter des Amtsgerichts.
Kommentar:
Die Änderung der Gerichtsvollzieherordnung erfolgte ohne grundgesetzliche Ermächtigungsgrundlage. Siehe dazu Art. 33 GG der Bundesrepublik Deutschland. Diese einfachgesetzliche Änderung soll das Bundesverfassungsgericht zwingen, einer Grundgesetzänderung zuzustimmen um keinen Verfassungskonflikt zu verursachen. Dies ist aber bis heute nicht geschehen.

4 Gedanken zu „Eindringen in die Wohnung Stand 23.12.2014“

  1. Ganz oben wird geschrieben das der RBStV bzw. ja auch der RÄndStV kein Gesetz ist – das ist zunächst einmal richtig. ABER! er wird zu Recht gemacht und zwar:

    1. durch Ratifizierung, d.h. er wird vom Landesparlament angenommen.
    2. es wird tatsächlich ein Gesetz verabschiedet das den RBStV zum Inhalt hat! -> vgl. am Beispiel Bremen: https://bremen.beck.de/?vpath=bibdata%2fges%2fbrraendstvg_16%2fcont%2fbrraendstvg_16.htm&mode=all

    Von dieser Seite kommt man an die Sache nicht so recht ran, man kann aber weiterhin die LRFA (also den wdr, hr, br, bbr,…) auffordern ihrer Rechtsgrundlage zu belegen, dann müsste eigenlich ein Verweis auf so ein Gesetz kommen; und JA! die müssen das machen sonst kann man die Antwort wegen Verletzung der Ermessens- und Sorgfaltspflicht anfechten.

    Es geht aber weiter… Bescheide dürfte NUR ‚Deutschlandradio‘ erstellen da ‚DR‘ die einzige ‚Körperschaft d.ö.R.‘ ist, der Rest sind ‚Anstalten d.ö.R.‘ und sie haben daher keine Befugnis zur Bescheiderstellung – der BS sowieso nicht! Bitte selbst die Rechtsgrundlage dfür raussuchen!
    Siehe dazu auch Landes-VwVfG – fast immer §2 (1) .2 – wo letztlich drin steht das das VwVfG nicht für die LRFAs gilt und somit Bescheide unterschrieben sein müssen; ein ‚maschinell erstelltes Schreiben ohne Unterschrift‘ ist hier nicht zulässig!

    Mit diesen ersten Hinweisen belasse ich es fürs erste!

    1. Hallo AntiAZDler,

      deine Ausführungen mögen durchaus dem geschriebenen einfachgesetzlichen Recht entsprechen.

      Ich habe da nur ein Problem!

      Ich kann nicht klagen.

      Denn die Justiz entspricht nicht den Rechtsbefehlen des Grundgesetzes. Würde ich klagen, dann würde ich das Unrecht als Recht anerkennen und mich mitschuldig machen.

      Die Richter sind abhängig vom Justizminister(Exekutive) wegen ihrer Beförderung. Alleine die Besorgnis der Befangenheit ist eine Prozesshindernis.

      Aber das habe ich alles ausführlich hier im Blog dargelegt.

  2. Dieser pseudostaatliche Sauhaufen den mann Staat nennt ist ein Firmenkonstrukt.

    UPIK® FIRMENSUCHE ANLEITUNG :

    Alle Rundfunkanstalten sind FIRMEN ! und handeln somit nach dem HGB (Handelsgesetzbuch).
    Der Beweis: steht bei UPIK® (www.upik.de).
    Hier eine Anleitung zur Firmensuche bei UPIK® :
    In der geöffneten Seite Upik-Suche anklicken.
    Bei Land oben und unten Deutschland eingeben.
    Bei Firma(z.B.) Norddeutscher Rundfunk eingeben.
    Jetzt den Hauptsitz (hier Norddeutscher Rundfunk) suchen.
    Anklicken und die Sicherheitsfrage eintippen.
    Jetzt hat man den UPIK Datensatz-L mit Info’s über diese Firma vor sich.
    D-U-N-S Nummer
    Tätigkeit (SIC) u.s.w.

    Am besten speichern , ausdrucken , oder weiter geben.
    (wenn es geht, an so viele Menschen wie möglich).
    Ich hoffe, immer noch dass das Volk endlich wach wird.
    P.S. Diese Suche funktioniert natürlich auch bei anderen Firmen wie:

    ARD ZDF Deutschlandfunk Beitragsservice
    Allen Bundesländern
    Allen Fernsehanstalten
    Allen Parteien
    Jobcentern
    Gemeinden

    u.v.m. Findet selbst mehr heraus.
    L.G. Alex

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