Ein neuer Schriftwechsel beginnt 2.10.2015

rundfunkbeitragsklage

10.000 Kläger gegen den verfassungswidrigen Rundfunkbeitrag gesucht!

 

Update 2.10.2015

Nun muss ich doch tatsächlich feststellen,  dass diese ungesetzlich agierenden öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten meiner Aufforderung  nicht Folge leisteten und den auf ungesetzlichem Wege in die Datenbank übernommenen Datensatz meine Person betreffend nicht löschten. Diese öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten gehen meines Erachtens davon aus, dass man ihnen auf dem Rechtswege nichts anhaben kann. Da suchen sich die Kontrollierten ihre Richter aus. Diese Richter sind aber in die Exekutive integriert und die Filzfasern im grundgesetzwidrigen Justizsystem, das aus der Nazizeit herüber gerettet wurde, damit der Bürger genau so dumm bleibt, wie es Hitler schon bemerkte:

Link zu google book

Link zu Justizminister Leonhardt

Ich bin Träger der Grundrechte!

Sie sind den Grundrechten verpflichtet!

Ein neuer Bettelbrief ist jetzt nach 10-monatiger Pause bei mir eingetroffen.

ARD20042015Ein Klick auf das Bild macht es größer

ARD20042015_0001Ein Klick auf das Bild macht es größer

 

Mein Antwortschreiben

Brief an den Intendanten des Bayerischen Rundfunks

Rudolf Wöhrle
Bismarckstraße 17

95028 Hof

Einschreiben, Rückschein, Persönlich

Herrn Ulrich Wilhelm Intendant persönlich

c/o
Bayerischer Rundfunk
Rundfunkplatz 1
80385 München

Hof, 2. Oktober. 2015

Beitragsnummer XXXXXXXX  wird abgelegt unter https://www.zwangsabzocke-nein.de
Sehr geehrter Herr Wilhelm,

das von ihnen veranlasste Schreiben des Beitragsservice vom 30. 9. 2015 meine Person betreffend habe ich erhalten.
Der guten Ordnung halber möchte ich sie daran erinnern, dass meine Einschreiben vom 12. Juni 2014, vom 16 Juni 2014 und vom 24. Juni 2014 – wie schon in meinem Schreiben vom 14. Oktober 2014 bemängelt – noch nicht beantwortet wurden. Auch das Schreiben vom 22.  Dezember 2014 harrt noch auf eine Antwort. Deshalb ging ich davon aus, dass sie meinen Einwendungen, gegen ihr Vorgehen bezüglich der Zwangsabzocke beschönigend “Rundfunkbeitrag” genannt, zustimmen.

Die von ihnen behauptete Forderung ist eine Behauptung und nicht durch ein Gesetz unterlegt. Daher ist diese Forderung nichtig. Sie ermahnen mich, ich sei zur Zahlung nach gesetzlichen Betimmungen verpflichtet, ohne mir jedoch die Fundstelle des Gesetzes zu verraten. Ihr im darauffolgenden Satz erfolgter Hinweis auf den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geht wohl fehl.

NDR Mitarbeiterin Anna Terschüren hält Rundfunkbeitrag für eine Steuer
Prof. Dr. Thomas Koblenzer hält Rundfunkbeitrag für eine Steuer
Staatsrechtler Prof. Dr. Christoph Degenhart hält Rundfunkbeitrag für eine Steuer und die Länder für unzuständig
Jurist Ermano Geuer sieht Rundfunkbeitrag als Steuer und vermisst ebenfalls Regelungskompetenz der Länder
Staatsrechtler Christian Waldhof sieht Rundfunkbeitrag nah an einer Steuer

wenn auch einige vom Staat subventionierte oder staatsnahe Fundstellen „verfassungsrechtlich unproblematisch“ bescheinigen.

Sehr bezeichnend Staatsrechtler Hanno Kube, der

Der Rundfunkbeitrag ist nach Ansicht von Prof. Dr. Hanno Kube keine Steuer. „Der durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ausgestaltete Rundfunkbeitrag stellt sich als Beitrag im finanzverfassungsrechtlichen Sinne dar“, führt Kube in einem Gutachten, das von ARD, ZDF und Deutschlandradio in Auftrag gegeben wurde, aus (vgl. Staatsrechtler Hanno Kube hält Rundfunkbeitrag für „verfassungsrechtlich unproblematisch“).

https://www.rechtsplitter.de/Staatsrechtler_Hanno_Kube_haelt_Rundfunkbeitrag_fuer_verfassungsrechtlich_unproblematisch.rs72.html

das so begründet.

Siehe dazu:

https://www.jura.uni-heidelberg.de/fst/personen/personenkube/index.html

oh – Überraschung, dort ist der Emeritus

Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof

Zu finden, also der Professor, der auf Wunsch von ARD, ZDF und Deutschlandradio diesen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zu Papier brachte.

Dieser Rundfunkbeitragsstaatvertrag wurde von mir nicht unterzeichnet und Verträge zu Lasten Dritter sind verboten.

In meinen früheren Schreiben an sie und den Beitragsservice habe ich meine Rechtsauffassung ausführlichst erläutert. Weder sie noch der Beitragsservice gingen darauf substanziiert ein.

Ihre Einwendungen bezüglich der Solidarsysteme ist ziemlich daneben, denn dafür habe ich mein Leben lang Beiträge bezahlt und mir dafür das Anrecht zum Bezug erworben.

Diese Systeme der solidarischen Daseinsvorsorge sind für ein dummgehaltenes Volk sinnvoll, jedoch das Bespassungsfernsehen dient ausschließlich dazu, dass das Volk auch immer schön dumm bleibt. Kurz gesagt, das braucht kein halbwegs intelligenter Mensch, Cui bono?

Herr Wilhelm – dem Eintrag Ulrich Wilhelm Journalist – auf wikipedia entnehme ich, dass ihre Mutter Richterin war. Befragen sie doch mal ihre Mutter, wie es sich mit der Justiz in Deutschland verhält. Solchen Richtern wollen sie mich zum Fraße vorwerfen? Schämen sie sich denn gar nicht.

Eine Frage habe ich da noch: „wie können Menschen trotz Jurastudium – da wurde bestimmt auch das Grundgesetz behandelt – sich zu einem/r Richter/in ernennen lassen, in der Gewissheit, dass sie bei Prozessen gegen den Staat immer pro domo urteilen, was heißt „pro domo“ ? Ein Richter ist in so einer Situation sowohl Kläger als Beklagter und Richter in einer Person. Das ist unzulässig.

In früheren Schreiben habe ich ihnen doch mehrmals bereits nachgewiesen, dass Deutschlands Richter stets in Aufrückstellung verharren und sich deshalb keine Urteile gegen die Staatsraison erlauben dürfen. Unter diesem Aspekt sind die Urteile der unterinstanzlichen Gerichte zu betrachten. Sonst ist es aus mit der Karriere. Lesen sie einfach nach bei Justizminister Leonhard:
Zitat

zeigt der in jeder Abhandlung zu diesem Thema zitierte Ausspruch des während der Debatten zum Gerichtsverfassungsgesetz amtierenden Justizministers Gerhard Adolf Leonhardt: „ Solange ich über die Beförderungen bestimme, bin ich gern bereit, den Richtern ihre sogenannte (!) Unabhängigkeit zu konzedieren“.
Quelle:
Richterliche Unabhängigkeit

https://www.ag-emmerich.nrw.de/behoerde/gerichtsvorstellung/Geschichte/Dr__M__ller/index.php

dieses Modell einer Gerichtsverfassung wurde von den wiedereingesetzten Nazirichtern(Artikel 131) und -politikern und -beamten nach 1945 übernommen und nicht geändert. Obwohl der parlamentarische Rat dazu etwas Anderes vorsah.
siehe dazu Google Books Lexikon der Vergangenheitsbewältigung in Deutschland.

https://books.google.de/books?id=PF9PBwAAQBAJ&pg=PA94&lpg=PA94&dq=Artikel+131+Entnazifizierung&source=bl&ots=cLsIyLxTYR&sig=gApCmtv4Cq4O680XOdzn1-3PQno&hl=de&sa=X&ved=0CEgQ6AEwB2oVChMI6sfk_rykyAIVx_ByCh31oQ_s#v=onepage&q=Artikel%20131%20Entnazifizierung&f=false

Link: Artikel 131

Seite 94 des Dokumentes, das nachweist, dass damals schon eine unsägliche Lobby das deutsche Volk hereinlegte.

Ob nun, wie sie anmerken, „Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die von ihnen verwendeten Argumente u.s.w …“ von anderen Menschen aufgenommen wurden, ist wohl durch den

Artikel 5 GG
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert(Bedeutung ungehindert meint –> nicht beeinträchtigt/eingeschränkt bei etwas) zu unterrichten.

gedeckt. Sie haben eine seltsame Betrachtungsweise über die Menschen.

Ich habe meine Vorgehensweise dokumentiert. Sollte das für sie ein misslicher Zustand sein, dann nehmen sie ihren Grundversorgungsauftrag ernst und thematisieren sie mal im Rundfunk diese unsägliche Einschränkung „Kammerzwang für rechtsberatende Berufe“ und das Verbot der entgeltlichen Rechtsberatung für nicht der Kammer Angehörige. Ich bin dann Der Erste, der sich hinstellt und die Einhaltung der Grundrechte durch die Grundrechtverpflichteten einfordert.

ich werde keinen Cent an sie überweisen, da es dafür keinen Rechtsgrund gibt.

Wenn sie abschließend anmerken, dass sie mir nicht mehr schreiben wollen, so soll mir das nur recht sein. Ich habe den Schriftverkehr nicht begonnen, Sie waren das!

Rudolf Wöhrle

Quittung Sendungsbeleg

Briefstatus am 11.Oktober 2015 für vorstehenden Brief.

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16.10.2015 der rote Rückschein ist eingetroffen.

Der verantwortliche Empfänger ist wiederum nicht erkennbar.

Update 9.10.2015

 

Der Toner des Laserdruckers vom Schreiben des Beitragsservice vom 30.9.2015 war noch nicht ganz trocken, da flattern mir schon wieder 2 Bettelbriefe ins Haus. Daher muss ich schon wieder Einschreiben an diese kriminelle Vereinigung schicken. Ich würde gegen diese Vereinigung ja gerne mittls Strafanzeige vorgehen, aber in diesem Staat ist der Bürger rechtlos. Die Gewaltenteilung (im Grundgesetz dem Bürger garantiert) ist in Deutschland nicht vorhanden. Die Richter sind durch die Dienstaufsicht und dem Gieren nach Beförderung dem Justizminister untertan. Durch dieses Fehlen an unabhängiger Judikative sind dem Bürger alle rechtlichen Möglichkeiten genommen.

Richterliche Unabhängigkeit und ihre Gefährdung durch (die Art und Weise von) Beförderungen.

Verfasst von Bernd Brunn (Richter im Ruhestand seit 1. Juli 2010)

1. Je mehr man über die richterliche Unabhängigkeit nachdenkt, desto schwieriger wird nämlich schon die Be-
stimmung der Verfassungsbestimmungen, in denen die richterliche Unabhängigkeit unmittelbar oder mittelbar
geregelt ist. Selbst wenn man alle Bestimmungen beieinander hat, so bleibt es gleichwohl schwierig, die ver-
schiedenen Gewährleistungen, die aus der richterlichen Unabhängigkeit abzuleiten sind, und vor allem ihre Ge-
fährdungen und den Schutz dagegen den einzelnen Bestimmungen zuzuordnen und ihren Umfang zu bestimmen.
„Wie soll ein Richter unabhängig sein, der sein ganzes Leben lang hinsichtlich der Beförde-
rung in Aufrückestellen von der Exekutive abhängt.
Die richterliche Unabhängigkeit ist eine verlogene Angelegenheit, solange dieses System besteht ….
Ein ganz böses Kapitel ist die sogenannte Dienstaufsicht der Exekutive, die tausend Hände hat, um den Richter abhängig zu machen und die Rechtsprechung zu beeinflussen ….Eine ganz böse Fessel liegt ferner in dem Umstand, dass die Gerichte nicht selbst ihre Haushaltsmittel bei der Legislative beantragen, ihre Forderungen dort begründen und nur ihr gegenüber für die Verwendung verantwortlich sind, dass all das vielmehr in der Hand der Exekutive ist ….Den Gerichten kann also von der Exekutive der Brotkorb nach Belieben je nach Wohl- oder Schlechtverhalten höher gehängt werden. Dass man trotzdem von unabhängigen Gerichten spricht, ist einfach eine Verletzung der Wahrheit. Um so grotesker wirkt sich das alles bei den Verwaltungsgerichten aus. …Der Kontrollierte sucht sich die Richter aus, hält sie durch Beförderungsaussichten und Dienstaufsichtsmittel in Atem, misst ihnen jährlich die sachlichen Bedürfnisse zu ..

https://betrifftjustiz.de/wp-content/uploads/texte/Brunn_richterl_unabh.pdf

Gut beobachten kann man diese Umstände bei den gegenwärtigen Rundfunkurteilen die von den unteren Verwaltungsgerichten verkündet wurden. Auch der Bayerische VerfGH: Rundfunkbeitrag keine Steuer – Popularklagen abgewiesen.

Ein Geschmäckle hat dies auf jeden Fall, denn der Stephan Kersten, Präsident des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs ist Mitglied im Verwaltungsrat des Bayerischen Rundfunks. Seit 2005 ist er zudem auch Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Filz eben das Ganze.

https://www.rechtsindex.de/urteile/rundfunkbeitrag

Es folgen die Schreiben des Beitragsservice aus denen hervorgeht, dass sie sich mit meinen Argumenten nicht auseinandersetzen wollen. Gut – dann sollen sie halt einfach sagen: „du arme Sau Bürger lebst in einer Diktatur und hast deine Waffel zu halten“. Das ist dann die Demokratie, die diese ………(entfernt durch den Autor) uns vorgaukeln wollen.

ARD9.10.2015_500

Mein Antwortschreiben

Brief an den Intendanten des Bayerischen Rundfunks

Rudolf Wöhrle
Bismarckstraße 17

95028 Hof

Hof, 12.10.2015

Einschreiben, Rückschein, Persönlich
Herrn Ulrich Wilhelm Intendant persönlich
c/o
Bayerischer Rundfunk
Rundfunkplatz 1
80385 München

Seht geehrter Herr Wilhelm,

Beitragsnummer XXXXXXXX  wird abgelegt unter https://www.zwangsabzocke-nein.de

das von ihnen veranlasste Schreiben des Beitragsservice vom 2. 10. 2015 – Zahlung der Rundfunkbeiträge . meine Person betreffend habe ich erhalten.
Der guten Ordnung halber möchte ich sie daran erinnern, dass meine Einschreiben vom 12. Juni 2014, vom 16 Juni 2014 und vom 24. Juni 2014 – wie schon in meinem Schreiben vom 14. Oktober 2014 bemängelt – noch nicht beantwortet wurden. Auch das Schreiben vom 22.  Dezember 2014 harrt noch auf eine Antwort. Deshalb ging ich davon aus, dass sie meinen Einwendungen, gegen ihr Vorgehen bezüglich der Zwangsabzocke beschönigend “Rundfunkbeitrag” genannt, zustimmen. Gleichzeitig möchte ich noch darauf hinweisen, dass eine weitere Antwort auf ihr Schreiben vom 30.9.2015 an sie unterwegs oder möglicherweise bereits angekommen ist .

Die von ihnen behauptete Forderung ist eine Behauptung und nicht durch ein Gesetz unterlegt. Daher ist diese Forderung nichtig. Sie ermahnen mich, ich sei zur Zahlung nach gesetzlichen Betimmungen verpflichtet, ohne mir jedoch die Fundstelle des Gesetzes zu verraten. Ihr im darauffolgenden Satz erfolgter Hinweis auf den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geht wohl fehl.

Dieser von ihnen herangezogen 15. Rundfunkänderungs-staatsvertrag wurde unter Bruch der Bayerischen Verfassung von Horst Seehofer, Ministerpräsident von Bayern, ohne vorherige Beschlussfassung durch den Landtag im Jahr 2010, unterzeichnet. Der Landtag musste dann im darauffolgenden Jahr den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ratifizieren um den Ministerpräsidenten nicht zum Gespött zu machen. So eine Vorgehensweise kann keine Rechtswirkung erreichen, es sei denn, sie Herr Ulrich Wilhelm erklären die Demokratie für ein hinderliches Instrument, das das Durchregieren nach Diktatoren Art erschwert.

NDR Mitarbeiterin Anna Terschüren hält Rundfunkbeitrag für eine Steuer
Prof. Dr. Thomas Koblenzer hält Rundfunkbeitrag für eine Steuer
Staatsrechtler Prof. Dr. Christoph Degenhart hält Rundfunkbeitrag für eine Steuer und die Länder für unzuständig
Jurist Ermano Geuer sieht Rundfunkbeitrag als Steuer und vermisst ebenfalls Regelungskompetenz der Länder
Staatsrechtler Christian Waldhof sieht Rundfunkbeitrag nah an einer Steuer

wenn auch einige vom Staat subventionierte oder staatsnahe Fundstellen „verfassungsrechtlich unproblematisch“ bescheinigen.

Sehr bezeichnend Staatsrechtler Hanno Kube, der

Der Rundfunkbeitrag ist nach Ansicht von Prof. Dr. Hanno Kube keine Steuer. „Der durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ausgestaltete Rundfunkbeitrag stellt sich als Beitrag im finanzverfassungsrechtlichen Sinne dar“, führt Kube in einem Gutachten, das von ARD, ZDF und Deutschlandradio in Auftrag gegeben wurde, aus (vgl. Staatsrechtler Hanno Kube hält Rundfunkbeitrag für „verfassungsrechtlich unproblematisch“).

https://www.rechtsplitter.de/Staatsrechtler_Hanno_Kube_haelt_Rundfunkbeitrag_fuer_verfassungsrechtlich_unproblematisch.rs72.html

das so begründet.

Siehe dazu:

https://www.jura.uni-heidelberg.de/fst/personen/personenkube/index.html

oh – Überraschung, dort ist der Emeritus

Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof

Zu finden, also der Professor, der auf Wunsch von ARD, ZDF und Deutschlandradio diesen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zu Papier brachte.

Besondere Situation in der Bundesrepublik Deutschland

Kein Merkmal für das tatsächliche Vorhandenseins eines Rechtsstaates ist, wie in der Bundesrepublik Deutschland praktiziert, die willkürliche faktische Außerkraftsetzung der unmittelbaren Rechtswirkung der Grundrechte und die Bindung der staatlichen Gewalten an diese gemäß Art. 1 Abs. 3 GG zur Außerkraftsetzung der Grundrechte durch Bedarfsrecht unter dem behördlicherseits regelmäßig erfolgenden Hinweis des Vorhandenseins des Grundrechts auf Justizgewährleistung und Rechtsweggarantie gemäß Art. 19 Abs. 4 GG durch die Formel: »Sie können ja klagen, wir leben schließlich in einem Rechtsstaat«. Denn das Grundrecht auf Justizgewährleistung und Rechtsweggarantie gemäß Art. 19 Abs. 4 GG ist ein Grundrecht des Bürgers zur Abwehr verfassungswidriger Eingriffe in seine Grundrechte und kein Abwehrrecht des Staates gegen den Bürger zur präventiven Verletzung seiner Grundrechte entgegen der Rechtsbindung der öffentlichen Gewalt an die Grundrechte sowie an die verfassungsmäßige Ordnung und Gesetz und Recht gemäß Art. 1 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG, welche beide durch die Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG vor jedweder Änderung des Grundgesetzes durch Handeln oder Unterlassen geschützt sind.

und folgende Ausführungen des Rechtsstaatsreport.  Im Intenet unter

direkter Link: Rechtsstaatsreport

oder:

https://rechtsstaatsreport.de

als Expertise der Grundrechtepartei.

In meinen früheren Schreiben an sie und den Beitragsservice habe ich meine Rechtsauffassung ausführlichst erläutert. Weder sie noch der Beitragsservice gingen darauf substanziiert ein.

ihre Forderung ist mangels eines Rechtsgrundes nichtig.

Deshalb weise ich das Schreiben zurück.

Rudolf Wöhrle

wilhelm

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Der rote Rückschein ist eingetroffen.

Auch die Bearbeiterin wurde nun eliminiert. Damit ist keine Verantwortlichkeit mehr ersichtlich. Implizit ist jedoch immer der Intendant der jeweiligen Rundfunkanstalt für die kriminellen Handlungen verantwortlich. Kriminell deshalb, weil der Intendant oder seine Untergebenen gegen die Grundrechte verstießen.

ARD09102015_500

Mein Antwortschreiben Entwurf

Brief an den Intendanten des Bayerischen Rundfunks

 

Rudolf Wöhrle
Bismarckstraße 17

95028 Hof

Einschreiben, Rückschein, Persönlich

Herrn Ulrich Wilhelm Intendant persönlich

c/o
Bayerischer Rundfunk
Rundfunkplatz 1
80385 München

Hof, 15.10.2015

Seht geehrter Herr Wilhelm,

Beitragsnummer XXXXXXXX  wird abgelegt unter https://www.zwangsabzocke-nein.de

das von ihnen veranlasste Schreiben des Beitragsservice vom 2. 10. 2015 – „Mahnung“ meine Person betreffend habe ich erhalten.
Der guten Ordnung halber möchte ich sie daran erinnern, dass meine Einschreiben vom 12. Juni 2014, vom 16 Juni 2014 und vom 24. Juni 2014 – wie schon in meinem Schreiben vom 14. Oktober 2014 bemängelt – noch nicht beantwortet wurden. Auch das Schreiben vom 22.  Dezember 2014 harrt noch auf eine Antwort. Deshalb ging ich davon aus, dass sie meinen Einwendungen, gegen ihr Vorgehen bezüglich der Zwangsabzocke beschönigend “Rundfunkbeitrag” genannt, zustimmen. Gleichzeitig möchte ich noch darauf hinweisen, dass eine weitere Antwort auf ihr Schreiben vom 30.9.2015 an sie unterwegs oder möglicherweise bereits angekommen ist .

Sollte ihnen der Schriftwechsel beginnend mit dem Jahr 2013 nicht vorliegen, so können sie diesen im Internet abrufen unter der Webadresse zwangsabzocke-nein.de  .

Die von ihnen behauptete Forderung ist eine Behauptung und nicht durch ein gültiges Gesetz unterlegt. Daher ist diese Forderung nichtig. Sie ermahnen mich, ich sei zur Zahlung nach gesetzlichen Betimmungen verpflichtet, ohne mir jedoch die Fundstelle des Gesetzes zu verraten. Ihr im darauffolgenden Satz erfolgter Hinweis auf den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geht wohl fehl.

Sie erläuterten mir, sie hätten mit den Rechtsweg eröffnet, wie in ihrem Schreiben vom 30.09.2015 mitgeteilt. Dies ist wohl eine Fehleinschätzung ihrerseits, denn ich will von ihnen nichts, so klagen einfach sie. Bedenken sie jedoch, durch das Fehlen einer unabhängigen Judikative wären die Richter Beklagte, Kläger und Richter in einer Person. Das ist nicht zulässig. Damit sind alle bisherigen Urteile der unteren Instanzen bereits nichtig.

Die von ihnen behauptete Forderung ist eine Behauptung und nicht durch ein Gesetz unterlegt. Daher ist diese Forderung nichtig. Sie ermahnen mich, ich sei zur Zahlung nach gesetzlichen Betimmungen verpflichtet, ohne mir jedoch die Fundstelle des Gesetzes zu verraten. Ihr im darauffolgenden Satz erfolgter Hinweis auf den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geht wohl fehl.

Nachfolgend liste ich eine Reihe von Gutachten auf, die den Rundfunkbeitrag als Steuer sehen.

Im Internet fand ich folgende erhellende Begründung:

Der Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag – RStV) vom 31.08.1991, in der Fassung des Fünfzehnten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 15./21. Dezember 2010 (vgl. GVBl. Berlin 2011, S. 211), in Kraft getreten am 01.01.2013, ist zudem eine verfassungswidrige Verfassungsdurchbrechung, da es den Ländern an der grundgesetzlichen Gesetzgebungskompetenz, somit den Rundfunkanstalten an der Ertragskompetenz und dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice an der Erhebungskompetenz hierzu fehlt.

nachzulesen unter:

https://rundfunkbeitragsklage.de/info/widerspruch/

was auch mir als Nichtjuristen einleuchtet,  dies kommt noch zu allen anderen Ungereimtheiten dazu.

NDR Mitarbeiterin Anna Terschüren hält Rundfunkbeitrag für eine Steuer

Prof. Dr. Thomas Koblenzer hält Rundfunkbeitrag für eine Steuer
Staatsrechtler Prof. Dr. Christoph Degenhart hält Rundfunkbeitrag für eine Steuer und die Länder für unzuständig
Jurist Ermano Geuer sieht Rundfunkbeitrag als Steuer und vermisst ebenfalls Regelungskompetenz der Länder
Staatsrechtler Christian Waldhof sieht Rundfunkbeitrag nah an einer Steuer

wenn auch einige vom Staat subventionierte oder staatsnahe Fundstellen „verfassungsrechtlich unproblematisch“ bescheinigen.

Sehr bezeichnend Staatsrechtler Hanno Kube, der

Der Rundfunkbeitrag ist nach Ansicht von Prof. Dr. Hanno Kube keine Steuer. „Der durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ausgestaltete Rundfunkbeitrag stellt sich als Beitrag im finanzverfassungsrechtlichen Sinne dar“, führt Kube in einem Gutachten, das von ARD, ZDF und Deutschlandradio in Auftrag gegeben wurde, aus (vgl. Staatsrechtler Hanno Kube hält Rundfunkbeitrag für „verfassungsrechtlich unproblematisch“).

https://www.rechtsplitter.de/Staatsrechtler_Hanno_Kube_haelt_Rundfunkbeitrag_fuer_verfassungsrechtlich_unproblematisch.rs72.html

das so begründet.

Das Finanzverfassungsrecht des Grundgesetzes kennt keine Beiträge, es regelt das Steuerwesen!

Siehe dazu:

https://www.jura.uni-heidelberg.de/fst/personen/personenkube/index.html

oh – Überraschung, dort ist der Emeritus

Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof

Zu finden, also der Professor, der auf Wunsch von ARD, ZDF und Deutschlandradio diesen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zu Papier brachte. Die beiden Professoren sind bestimmt Kumpels.

Besondere Situation in der Bundesrepublik Deutschland

Kein Merkmal für das tatsächliche Vorhandenseins eines Rechtsstaates ist, wie in der Bundesrepublik Deutschland praktiziert, die willkürliche faktische Außerkraftsetzung der unmittelbaren Rechtswirkung der Grundrechte und die Bindung der staatlichen Gewalten an diese gemäß Art. 1 Abs. 3 GG zur Außerkraftsetzung der Grundrechte durch Bedarfsrecht unter dem behördlicherseits regelmäßig erfolgenden Hinweis des Vorhandenseins des Grundrechts auf Justizgewährleistung und Rechtsweggarantie gemäß Art. 19 Abs. 4 GG durch die Formel: »Sie können ja klagen, wir leben schließlich in einem Rechtsstaat«. Denn das Grundrecht auf Justizgewährleistung und Rechtsweggarantie gemäß Art. 19 Abs. 4 GG ist ein Grundrecht des Bürgers zur Abwehr verfassungswidriger Eingriffe in seine Grundrechte und kein Abwehrrecht des Staates gegen den Bürger zur präventiven Verletzung seiner Grundrechte entgegen der Rechtsbindung der öffentlichen Gewalt an die Grundrechte sowie an die verfassungsmäßige Ordnung und Gesetz und Recht gemäß Art. 1 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG, welche beide durch die Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG vor jedweder Änderung des Grundgesetzes durch Handeln oder Unterlassen geschützt sind.

und folgende Ausführungen des Rechtsstaatsreport.  Im Intenet unter

direkter Link: Rechtsstaatsreport

oder:

https://rechtsstaatsreport.de

als Expertise der Grundrechtepartei.

In meinen früheren Schreiben an sie und den Beitragsservice habe ich meine Rechtsauffassung ausführlichst erläutert. Weder sie noch der Beitragsservice gingen darauf substanziiert ein.

ihre Forderung ist mangels eines Rechtsgrundes nichtig.

Deshalb weise ich das Schreiben zurück.

Diese Zurückweisung ist nunmehr für alle kommenden Mahnungen und Bescheide aus ihrem Hause oder dem Beitragsservice gültig und bedarf keiner weiteren nachdrücklichen Wiederholungen.

 

Rudolf Wöhrle

ARD20042015_599

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Der rote Rückschein ist eingetroffen

Update 6.11.2015

Die Frechheit ist doch unglaublich. Jetzt bekomme ich den soundsovielten Festsetzungsbescheid für eine ungesetzliche Forderung des Bayerischen Rundfunks vertreten durch den Intendanten Ulrich Wilhelm.

ARD20042015_500Ein Klick auf das Dokument macht es größer

Wieder ohne Unterschrift, ohne Angabe des Verantwortlichen! Aus diesem Grunde und auch all den anderen beinhaltenden Rechtsverletzungen ist dieser Festsetzungsbescheid nichtig. Wieder soll ich dagegen klagen, wie es auf der Rückseite angemerkt wird. Das ist für mich unverständlich, denn ich will vom Herrn Ulrich Wilhelm ja nichts, er will was von mir. Soll er mich doch verklagen.  Das wird er aber nicht tun, weil er weiß, dass die an den Gerichten tätigen Berufsrichter allesamt unter Verletzung des Grundgesetzes im Amt sind. Aus diesem Grund ist es auch mir verwehrt dieses Gericht anzurufen,  denn damit würde ich die Rechtmäßigkeit dieses Gerichtes sowie der Justiz anerkennen. Ich mach mich doch nicht strafbar – auch nicht aus Unwissenheit.

Herr Ulrich Wilhelm lügt, wenn er in diesem Schreiben ausführt, dieser Festsetzungsbescheid sei ein vollstreckbarer Titel. Gleich wohl bedroht er mich mit einem empfindlichen Übel und verstößt damit gegen Gesetze, deren er sich bedienen will. Er versucht damit eine Nötigung, die gleichwohl nicht strafbewehrt ist, weil der Nötigungserfolg ausgeblieben ist. Sollte der Gerichtsvollzieher erscheinen und mit Polizeigewalt versuchen oder erreichen, dass ich die Zahlung leiste könnte ich vor einem deutschen Gericht klagen.  Das wird aber nicht zum Erfolg führen, da die Richter dann als Partei richten.  Das heißt also, ich bin in Deutschland schutz- und rechtlos, gerade so als wäre ich ein Staatenloser.

Daher werde ich eine Erwiderung schreiben und die Nichtigkeit des Festsetzungsbescheides behaupten. Weiter werde ich keine Zahlung leisten.

Dieses folgende schreiben geht als einfacher Brief an den Beitragsservice  und als Einschreiben, Rückschein, Persönlich an den intendanten des Bay. Rundfunks Herrn ulrich Wilhelm

Brief an den Intendanten des Bayerischen Rundfunks

 

Rudolf Wöhrle
Bismarckstraße 17

95028 Hof

Einschreiben, Rückschein, Persönlich

Herrn Ulrich Wilhelm Intendant persönlich

c/o
Bayerischer Rundfunk
Rundfunkplatz 1
80385 München

Hof, 6.11.2015

Seht geehrter Herr Wilhelm,

Beitragsnummer XXXXXXXX  wird abgelegt unter https://www.zwangsabzocke-nein.de

das von ihnen veranlasste Schreiben des Beitragsservice vom 2. 11. 2015 – „Festsetzungsbescheid“ meine Person betreffend habe ich erhalten.
Der guten Ordnung halber möchte ich sie daran erinnern, dass meine Einschreiben vom 12. Juni 2014, vom 16 Juni 2014 und vom 24. Juni 2014 – wie schon in meinem Schreiben vom 14. Oktober 2014 bemängelt – noch nicht beantwortet wurden. Auch das Schreiben vom 22.  Dezember 2014 harrt noch auf eine Antwort. Deshalb ging ich davon aus, dass sie meinen Einwendungen, gegen ihr Vorgehen bezüglich der Zwangsabzocke beschönigend “Rundfunkbeitrag” genannt, zustimmen. Gleichzeitig möchte ich noch darauf hinweisen, dass eine weitere Antwort auf ihr Schreiben vom 30.9.2015 an sie bereits angekommen ist . Auch dieses mein Schreiben vom  12.10.2015 wurde nicht beantwortet.

Sollte ihnen der Schriftwechsel beginnend mit dem Jahr 2013 nicht vorliegen, so können sie diesen im Internet abrufen unter der Webadresse zwangsabzocke-nein.de  .

Die von ihnen behauptete Forderung ist eine Behauptung und nicht durch ein gültiges Gesetz unterlegt. Daher ist diese Forderung nichtig. Sie ermahnen mich, ich sei zur Zahlung nach gesetzlichen Betimmungen verpflichtet, ohne mir jedoch die Fundstelle des Gesetzes zu verraten. Ihr im darauffolgenden Satz erfolgter Hinweis auf den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geht wohl fehl.

Sie erläuterten mir, sie hätten mir den Rechtsweg eröffnet, wie in ihrem Schreiben vom 30.09.2015 mitgeteilt. Dies ist wohl eine Fehleinschätzung ihrerseits, denn ich will von ihnen nichts, so klagen einfach sie. Bedenken sie jedoch, durch das Fehlen einer unabhängigen Judikative wären die Richter Beklagte, Kläger und Richter in einer Person. Das ist nicht zulässig. Damit sind alle bisherigen Urteile der unteren Instanzen bereits nichtig.

Nachfolgend liste ich eine Reihe von Gutachten auf, die den Rundfunkbeitrag als Steuer sehen.

Im Internet fand ich folgende erhellende Begründung:

Der Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag – RStV) vom 31.08.1991, in der Fassung des Fünfzehnten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 15./21. Dezember 2010 (vgl. GVBl. Berlin 2011, S. 211), in Kraft getreten am 01.01.2013, ist zudem eine verfassungswidrige Verfassungsdurchbrechung, da es den Ländern an der grundgesetzlichen Gesetzgebungskompetenz, somit den Rundfunkanstalten an der Ertragskompetenz und dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice an der Erhebungskompetenz hierzu fehlt.

nachzulesen unter:

https://rundfunkbeitragsklage.de/info/widerspruch/

was auch mir als Nichtjuristen einleuchtet,  dies kommt noch zu allen anderen Ungereimtheiten dazu.

NDR Mitarbeiterin Anna Terschüren hält Rundfunkbeitrag für eine Steuer

Prof. Dr. Thomas Koblenzer hält Rundfunkbeitrag für eine Steuer
Staatsrechtler Prof. Dr. Christoph Degenhart hält Rundfunkbeitrag für eine Steuer und die Länder für unzuständig
Jurist Ermano Geuer sieht Rundfunkbeitrag als Steuer und vermisst ebenfalls Regelungskompetenz der Länder
Staatsrechtler Christian Waldhof sieht Rundfunkbeitrag nah an einer Steuer

wenn auch einige vom Staat subventionierte oder staatsnahe Fundstellen „verfassungsrechtlich unproblematisch“ bescheinigen.

Sehr bezeichnend Staatsrechtler Hanno Kube, der

Der Rundfunkbeitrag ist nach Ansicht von Prof. Dr. Hanno Kube keine Steuer. „Der durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ausgestaltete Rundfunkbeitrag stellt sich als Beitrag im finanzverfassungsrechtlichen Sinne dar“, führt Kube in einem Gutachten, das von ARD, ZDF und Deutschlandradio in Auftrag gegeben wurde, aus (vgl. Staatsrechtler Hanno Kube hält Rundfunkbeitrag für „verfassungsrechtlich unproblematisch“).

https://www.rechtsplitter.de/Staatsrechtler_Hanno_Kube_haelt_Rundfunkbeitrag_fuer_verfassungsrechtlich_unproblematisch.rs72.html

das so begründet.

Das Finanzverfassungsrecht des Grundgesetzes kennt keine Beiträge, es regelt das Steuerwesen!

Siehe dazu:

https://www.jura.uni-heidelberg.de/fst/personen/personenkube/index.html

oh – Überraschung, dort ist der Emeritus

Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof

Zu finden, also der Professor, der auf Wunsch von ARD, ZDF und Deutschlandradio diesen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zu Papier brachte. Die beiden Professoren sind bestimmt Kumpels.

Besondere Situation in der Bundesrepublik Deutschland

Kein Merkmal für das tatsächliche Vorhandenseins eines Rechtsstaates ist, wie in der Bundesrepublik Deutschland praktiziert, die willkürliche faktische Außerkraftsetzung der unmittelbaren Rechtswirkung der Grundrechte und die Bindung der staatlichen Gewalten an diese gemäß Art. 1 Abs. 3 GG zur Außerkraftsetzung der Grundrechte durch Bedarfsrecht unter dem behördlicherseits regelmäßig erfolgenden Hinweis des Vorhandenseins des Grundrechts auf Justizgewährleistung und Rechtsweggarantie gemäß Art. 19 Abs. 4 GG durch die Formel: »Sie können ja klagen, wir leben schließlich in einem Rechtsstaat«. Denn das Grundrecht auf Justizgewährleistung und Rechtsweggarantie gemäß Art. 19 Abs. 4 GG ist ein Grundrecht des Bürgers zur Abwehr verfassungswidriger Eingriffe in seine Grundrechte und kein Abwehrrecht des Staates gegen den Bürger zur präventiven Verletzung seiner Grundrechte entgegen der Rechtsbindung der öffentlichen Gewalt an die Grundrechte sowie an die verfassungsmäßige Ordnung und Gesetz und Recht gemäß Art. 1 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG, welche beide durch die Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG vor jedweder Änderung des Grundgesetzes durch Handeln oder Unterlassen geschützt sind.

und folgende Ausführungen des Rechtsstaatsreport.  Im Intenet unter

direkter Link: Rechtsstaatsreport

oder:

https://rechtsstaatsreport.de

als Expertise der Grundrechtepartei.

In meinen früheren Schreiben an sie und den Beitragsservice habe ich meine Rechtsauffassung ausführlichst erläutert. Weder sie noch der Beitragsservice gingen darauf substanziiert ein.

ihre Forderung ist mangels eines Rechtsgrundes nichtig.

Deshalb weise ich das Schreiben da es nichtig ist zurück.

Herr Ulrich Wilhelm lügt, wenn er in diesem Schreiben ausführt, dieser Festsetzungsbescheid sei ein vollstreckbarer Titel. Gleich wohl bedroht er mich mit einem empfindlichen Übel und verstößt damit gegen Gesetze, deren er sich bedienen will. Er versucht damit eine Nötigung, die gleichwohl nicht strafbewehrt ist, weil der Nötigungserfolg ausgeblieben ist. Sollte der Gerichtsvollzieher erscheinen und mit Polizeigewalt versuchen oder erreichen, dass ich die Zahlung leiste könnte ich vor einem deutschen Gericht klagen.  Das wird aber nicht zum Erfolg führen, da die Richter dann als Partei richten.  Das heißt also, ich bin in Deutschland schutz- und rechtlos, gerade so als wäre ich ein Staatenloser. Es wird mir am Ende nichts anderes übrig bleiben, als mich an die EU Kommission zu wenden und diese dazu veranlassen für die Einhaltung der Grundrechte Sorge zu tragen.

Diese Zurückweisung ist nunmehr für alle kommenden Mahnungen und Bescheide aus ihrem Hause oder dem Beitragsservice gültig und bedarf keiner weiteren nachdrücklichen Wiederholungen.

Rudolf Wöhrle

 

 

Nun kommt die Androhung der Zwangsvollstreckung. Bin mal gespannt wie weit diese Anstalt des öffentlichen Rechts in der Verletzung  des Grundgesetzes geht.

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Der rote Schein hat wieder keinen Verantwortlichen – scheint System zu sein.

Meine Erwiderung:

1 Mal an den Beitragsservice m. einfachem Brief

1 Mal an den Intendanten

Brief an den Intendanten des Bayerischen Rundfunks

Rudolf Wöhrle
Bismarckstraße 17

95028 Hof

Einschreiben, Rückschein, Persönlich

Herrn Ulrich Wilhelm Intendant persönlich

c/o
Bayerischer Rundfunk
Rundfunkplatz 1
80385 München

Hof, 8.11.2015

Seht geehrter Herr Wilhelm,

Beitragsnummer XXXXXXXX  wird abgelegt unter https://www.zwangsabzocke-nein.de

das von ihnen veranlasste Schreiben des Beitragsservice vom 2. 11. 2015 – „Ankündigung der Zwangsvollstreckung“ meine Person betreffend die angebliche Beitragsschuld, die ich bestreite, habe ich am 7.11.2015 erhalten.
Der guten Ordnung halber möchte ich sie daran erinnern, dass meine Einschreiben vom 12. Juni 2014, vom 16 Juni 2014 und vom 24. Juni 2014 – wie schon in meinem Schreiben vom 14. Oktober 2014 bemängelt – noch nicht beantwortet wurden. Auch das Schreiben vom 22.  Dezember 2014 harrt noch auf eine Antwort. Deshalb ging ich davon aus, dass sie meinen Einwendungen, gegen ihr Vorgehen bezüglich der Zwangsabzocke beschönigend “Rundfunkbeitrag” genannt, zustimmen. Gleichzeitig möchte ich noch darauf hinweisen, dass eine weitere Antwort auf ihr Schreiben vom 30.9.2015 an sie bereits angekommen ist . Auch dieses mein Schreiben vom  12.10.2015 wurde nicht beantwortet.

Sollte ihnen der Schriftwechsel beginnend mit dem Jahr 2013 nicht vorliegen, so können sie diesen im Internet abrufen unter der Webadresse zwangsabzocke-nein.de  .

Bitte beachten sie die einschlägigen Gesetze diesbezüglich:

Szene 1: Sie schicken mir einen Beamten mit dem Auftrag zur Zwangsvollstreckung und der Mensch kann sich als Beamter ausweisen:

Nach den Vorschriften des Beamtenrechts muss der Beamte seine dienstlichen Handlungen auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen. Hat er Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer Weisung, so muss er seinem unmittelbaren Vorgesetzten gegenüber remonstrieren, d. h. gegen die Ausführung der Weisung Einwände erheben. Bestätigt der unmittelbare Vorgesetzte die Anweisung und sind die Bedenken des Beamten nicht ausgeräumt, so muss sich der Beamte an den nächsthöheren Vorgesetzten wenden. Der Beamte hat hier keinen Ermessensspielraum. Bestätigt auch der nächsthöhere Vorgesetzte (der Vorgesetzte des Vorgesetzten des remonstrierenden Beamten) die Anordnung, so muss der Beamte sie ausführen. Diese Gehorsamspflicht trifft den Beamten allerdings dann nicht, wenn er durch die Befolgung der Weisung eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begehen würde.

Ich werde den Beamten auf seine Pflichten hinweisen und eine Unterschrift verlangen, dass er seinen Verpflichtungen aus den Beamtengesetzen gefolgt ist.

Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und bei ihrer Amtsführung auf das Wohl der Allgemeinheit Bedacht zu nehmen. Sie müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten. Bei politischer Betätigung haben sie Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren (§ 60 BBG).

Szene 2: Sie schicken mir einen Gerichtsvollzieher der sich nicht als Beamter ausweisen kann. Erforderliche Voraussetzung lt. Grundgesetz.

Ich werde diesen Menschen auf seine Verfehlungen hinweisen und Anzeige gegen ihn erstatten. Des weiteren werde ich die Polizei bitten, diesen widerrechtlich mich zu bestehlen versuchenden Privatunternehmer festzunehmen.

Nach der verfassungswidrigen Neuregelung wird dem privatisierten Gerichtsvollzieher als selbständigem Freiberufler von einem Vollstreckungsorgan eine Zwangsvollstreckung zugewiesen. Es handelt sich also um eine typische Ersatzvornahme. Die Zwangsvollstreckung unter Anwendung oder Androhung unmittelbaren Zwangs ist auf selbständige Freiberufler gemäß Art. 33 Abs. 4 GG i.V.m. Art. 1 GG und Art. 20 Abs. 2 und 3 GG im Wege der Ersatzvornahme jedoch nicht übertragbar und damit verfassungswidrig.

Entnommen aus dem

https://rechtsstaatsreport.de/gerichtsvollzieher/

Sie beauftragen das Finanzamt mit der Beitreibung:

Expertise

Alle Justizbehörden des Bundes und der Länder der Bundesrepublik Deutschland wenden die Justizbeitreibungsordnung in der Fassung vom 11.03.1937 auf der Grundlage des Delegationsgesetzes »Erstes Gesetz zur Überleitung der Rechtspflege auf das Reich vom 16.02.1934«, dieses wiederum auf der Grundlage des »Gesetzes zu Behebung der Not von Volk und Reich« vom 24.03.1933 (Ermächtigungsgesetz), dieses wiederum auf der Grundlage der »Verordnung zum Schutz von Volk und Staat« vom 28.02.1933 gemäß Art. 48 WRV (Reichstagsbrandverordnung), an.

entnommen aus:

https://rechtsstaatsreport.de/justizbeitreibungsordnung/

Kurzfassung des Wesentlichen

Thematisieren die öffentlich rechtlichen Medien nicht oft in gar scheinheiliger Weise die Nazis. Sie solltesn sich mit ihrer Mediengewalt besser für ordentliche Gesetze einsetzen.

 

Rudolf Wöhrle

 

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ARD20151106_0001Der rote Schein hat wieder keinen Verantwortlichen – scheint System zu sein.

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Update 12. November 2015

hab die Bank von diesem unerfreulichen Vorgehen des bayerischen Rundfunks informiert und warte nun auf Rückmeldung von der Bank. Weiter habe ich kein TV-Gerät und auch die übliche Infrastruktur wie Sessel und Couch zum Schlafen vor dem TV-Gerät fehlt in meinem Haushalt.  Immer noch steht mein Angebot im Raum, für ein sparsames Rundfunkangebot eine freiwillige Spende von ca. 5 Euro im Monat zu bezahlen.

Wenn ich denke, dass der Großverdiener Ulrich Wilhelm mit seinem Einkommen jenseits von 300 000+ Euro nicht mehr zu bezahlen braucht,wie ich als Sozialrentner wird mir übel.

Der Spiegel berichtete über Nebenverdienste.

Sein Vorgänger BR-Chef Thomas Gruber bekam 310 000 Euro, zusätzliche Nebenverdienste sind vorhanden gewesen aber nicht auf Anhieb zu finden.

In Deutschland gibt es keine Gleichheit und auch keine Sozialstaatlichkeit. Davon berichtet der öffentlich rechtliche Rundfunk nicht!

So bald die Rückmeldung der Bank angekommen ist, werde ich berichten.

Update 30. November 2015

Nun darf ich meine Einschätzung widergeben.

Ich habe die Sparda Bank bei der ich sowohl Kunde, Miteigentümer und auch Mitgliederwerber bin aufgesucht und konnte den Chef der Zweigstelle sprechen. Er nahm sich Zeit für mich und es folgte ein Gespräch in freundlicher Atmosphäre..

Wir sind die Bank, die ihren Mitgliedern gehört

Dies ist das Credo meiner Bank und das lebt sie auch einschließlich aller Mitarbeiter.

Nach dem ich ihn von dem misslichen Umstand der Drohung der Rundfunkanstalt informierte und ihn bat mich über die Modalitäten einer Zwangsvollstreckung in mein Bankkonto zu informieren – es war ja das erste Mal in meinem nun mehr als 77 jährigen Leben – erklärte er mir, dass die Bank selbstverständlich die gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Beschränkungen die der Bank gesetzlich aufgelegt sind beachtet.

Ich informierte ihn auch, dass ich die Forderung bestritten habe und weiter hin bestreite, weil die Rundfunkanstalt mich in meinen grundgesetzlich verbrieften Rechten verletzt.

Nach diesem Gespräch konnte ich mich verabschieden in der sicheren Gewissheit, dass ich die beste Bank gewählt habe.

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Update 1. Dezember 2015

Hallo Herr Xxxxxxx,
zur Ergänzung ihres Studiums habe ich einen Blog ins Internet gesetzt, den ich ihnen gerne ans Herz legen möchte.
zwangsabzocke-nein.de
Es geht dort um den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag der vom Emeritus ihrer Fakultät konzipiert wurde und vom Leiter ihres Lehrstuhles begutachtet wurde.
mfG
Rudolf Wöhrle
Die vorstehende Mail sandte ich am 6.10.2015 einem Jurastudenten – der dort als studentische Hilfskraft ausgewiesen ist – der

Lehrstuhl Prof. Dr. Kube, LL.M. (Cornell)

https://www.jura.uni-heidelberg.de/fst/personen/personenkube/index.html

Es kam keine Antwort.

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Update 11. Dezember 2015

Es kam wieder einmal ein Festsetzungsbescheid. Dieser wiederum ohne Unterschriften unförmlich zugestellt. Der Zugang bei mir war der 11. Dez. 2015, während im Festsetzungsbescheid der 1. Dez. 2015 ausgewiesen wird. Im Rechtsbehelf wurde wiederum auf nicht zuständige Verwaltungsgerichte verwiesen. Das hab ich doch dem Herrn Ulrich Wilhelm Intendant des BR schon geschrieben, dass ich dort keinen gesetzlichen Richter finde.

Der vom Beitragsservice verfasste Festsetzungsbescheid ist aus formellen Gründen nichtig.

Das Selbsttitulierungsrecht ist mit dem Grundgesetz unvereinbar

Bundesverfassungsgericht Pressemitteilung 04/2013 vom 17.01.2013: »Selbsttitulierungsrecht ist mit dem Grundgesetz unvereinbar.« Dieser Pressemitteilung liegt zugrunde: Bundesverfassungsgericht, 1. Senat, Beschluß vom 18.12.2012, 1 BvL 8/11 und 1 BvL 22/11.

Eine Strafanzeige wegen Nötigung ist mir schon deshalb verwehrt, weil die nötigende Person aus dem Schreiben nicht hervorgeht. Siehe dazu:

LG Tübingen, Beschluß vom 9.9.2015, 5 T 162/15

 

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Jetzt muss ich halt auf den sogenannten Gerichtsvollzieher warten und dann werde ich weiter sehen. Aber einen Brief werde ich dem Ulrich Wilhelm schon noch schicken.

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Meine Erwiderung  14.12.2015

1 Mal an den Beitragsservice m. einfachem Brief

1 Mal an den Intendanten per Einschreiben

Rudolf Wöhrle
Bismarckstraße 17
95028 Hof
Einschreiben, Rückschein
Herrn Ulrich Wilhelm Intendant
c/o
Bayerischer Rundfunk
Rundfunkplatz 1
80385 München
Hof, 14.12.2015
Seht geehrter Herr Wilhelm,
Beitragsnummer XXXXXXXX  wird abgelegt unter https://www.zwangsabzocke-nein.de
das von ihnen veranlasste Schreiben des Beitragsservice vom 1. 12. 2015 – „Festsetzungsbescheid“ meine Person betreffend die angebliche Beitragsschuld, die ich bestreite, habe ich am 11.12.2015 unförmlich zugestellt ohne Benennung eines Verantwortlichen und ohne Unterschrift erhalten.
Dieses Schreiben ist nichtig. Es weist keinen Verantwortlichen aus, der seinen Wohnsitz im Inland haben muss und der unbeschränkt verklagbar sein muss.
Der guten Ordnung halber möchte ich sie daran erinnern, dass meine Einschreiben vom 12. Juni 2014, vom 16 Juni 2014 und vom 24. Juni 2014 – wie schon in meinem Schreiben vom 14. Oktober 2014 bemängelt – noch nicht beantwortet wurden. Gleichzeitig möchte ich noch darauf hinweisen, dass eine weitere Antwort auf ihr Schreiben vom 30.9.2015 an sie bereits angekommen ist . Auch dieses mein Schreiben vom  12.10.2015 wurde nicht beantwortet. Auch das Schreiben vom 22.  Dezember 2014 harrt noch auf eine Antwort.
Deshalb ging ich davon aus, dass sie meinen Einwendungen, gegen ihr Vorgehen bezüglich der Zwangsabzocke beschönigend “Rundfunkbeitrag” genannt, zustimmen.
Für ihre Forderungen gibt es keinen Rechtsgrund. Deshalb werde ich auch keinen Cent an sie bezahlen.
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Verordnung
zur Übermittlung von Meldedaten
(Meldedatenverordnung – MeldDV)
vom 15. September 2015
§ 35
Datenübermittlungen an den Bayerischen Rundfunk
(1) 1Die Meldebehörden der Haupt- und Nebenwohnung können dem Bayerischen Rundfunk oder der gemeinsamen Verwaltungsstelle nach § 10 Abs. 7 Satz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags vom 7. Juni 2011 (GVBl. S. 258, BayRS 2251-17-S) in der jeweils geltenden Fassung bei einer Anmeldung, Abmeldung oder einem Todesfall folgende Daten volljähriger Einwohner übermitteln:
Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 5 Zweckbindung der Daten
Auszug: „die Meldepflicht bei bestimmten staatlichen Behörden dienen dem Schutz der öffentlichen Ordnung und der Allgemeinheit.“
Der Meldedatenabgleich für den öffentlich rechtlichen Rundfunk dient nicht „dem Schutz der öffentlichen Ordnung und der Allgemeinheit“..
Der neuen Verordnung gültig ab 1. November 2015 entnehme ich, dass der Meldedatenabgleich durch die Meldebehörde keinen Zwang für die Kommunen bedeutet, diese Meldung abzusetzen. deshalb habe ich auch eine Übermittlungssperre gefordert.
Daraus darf man sicherlich schließen, dass Rundfunk samt deren Verwaltung keine Behörde ist, wie ich meine, hat dies der verordnente Innenminister richtig erkannt.
Daraus folgt wiederum, dass keine Verwaltung diesem obskuren Konstrukt Amtshilfe leisten darf.
Eine Anstalt des öffentlichen Rechts muss durch ein ordentliches Gesetz errichtete juristische Person sein.
Dies trifft auf die Rundfunkanstalten(Rundfunkstaatsvertrag) samt ihrer Verwaltung nicht zu.
Nur Gesetze dürfen in die Grundrechte eingreifen.
Sollte ihnen der Schriftwechsel beginnend mit dem Jahr 2013 nicht vorliegen, so können sie diesen im Internet abrufen unter der Webadresse zwangsabzocke-nein.de  .
Bitte beachten sie die einschlägigen Gesetze diesbezüglich:
Sie beauftragen das Finanzamt mit der Beitreibung:
Expertise
Alle Justizbehörden des Bundes und der Länder der Bundesrepublik Deutschland wenden die Justizbeitreibungsordnung in der Fassung vom 11.03.1937 auf der Grundlage des Delegationsgesetzes »Erstes Gesetz zur Überleitung der Rechtspflege auf das Reich vom 16.02.1934«, dieses wiederum auf der Grundlage des »Gesetzes zu Behebung der Not von Volk und Reich« vom 24.03.1933 (Ermächtigungsgesetz), dieses wiederum auf der Grundlage der »Verordnung zum Schutz von Volk und Staat« vom 28.02.1933 gemäß Art. 48 WRV (Reichstagsbrandverordnung), an.
entnommen aus:
https://rechtsstaatsreport.de/justizbeitreibungsordnung/

Thematisieren die öffentlich rechtlichen Medien nicht oft in gar scheinheiliger Weise die Nazis.
Oder wie wäre es, wenn sie bei sich selbst mit der scheinheilig vielbeschworenen Demokratie anfangen würden.
Sie sollten sich mit ihrer Mediengewalt besser für ordentliche Gesetze einsetzen.
Mit ihrer Rechtsbehelfsbelehrung verweisen sie auf ein nicht zuständiges Gericht. Nicht nur, dass das von ihnen vorgeschlagene Gericht unzuständig ist, noch nicht mal die dort urteilenden Richter sind gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik im Amt. Da sie es sind, der von mir was will, sie auch keiner Behörde vorstehen, kann ich nur empfehlen, klagen einfach sie.
Rudolf Wöhrle

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Der Rückschein weist wiederum keinen Verantwortlichen aus.

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Weiter geht es hier Ein gelber Brief

Dies betrifft die grundgesetzwidrige Zwangsvollstreckung gegen die ich mich wehre. Sollte man mich zur Zahlung zwingen, dann beginnt eine neue Runde mit dem bisher erlangten Wissen.

8 Gedanken zu „Ein neuer Schriftwechsel beginnt 2.10.2015“

  1. ——Denkansatz——<mal angenommen ich entscheide mich dafür den von mir zwangsberappten Propagandafunk ausschliesslich via Internet auf meinem Computer zu "nutzen" und angenommen die Sportnachrichten sind mir am wichtigsten. Ist es die volle Rundfunksteuer wert wenn ich aus rechtlichen gründen kein Bild zum Ton erhalte?
    Meier ansicht nach ist das unbillig!!!!

  2. Hallo,
    Frage doch mal ob Politiker& Co. und Indentanten selber GEZ zahlen. Wahrscheinlich nicht. Wo ist das Gleichheitsgesetz. Asl. können auch zahlen, stärkt ard usw.

    1. danke gez-2015 für den Kommentar. Ich denke Politiker zahlen für ihr Büro aus der Parteikasse. Für Intendanten ist es auch kein Problem von ihren Einnahmen – in aller Regel über 300 000 Euro jährlich die ca. 210 Euro jährlich zu bezahlen. Das sind dann etwa 0,7 Tausendstel der Jahreseinnahme – während ein Normalrentner etwa 2 Hunderstel der Jahreseinnahme bezahlt. Da kann dann schon mal für einen Normalrentner die Anschaffung einer neuen Hose das Budget von 2 Jahren betragen.

      In Deutschland gibt es keine Gleichheit und auch keine Sozialstaatlichkeit.

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