Dokument BR

Klick auf das Dokument macht es größer

Dazu muss noch sehr viel geklärt werden!

Missbrauch des Datenschutzbeauftragten-Formulars?

Monika Moser als Angestellte des BR kann den Datenschutzbeauftragten nicht rechtswirksam vertreten.

Darf der Datenschutzbeauftragte eine Untervollmacht erteilen?

Die Verarbeitung personenbezogener Daten in Köln ist im 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nicht festgelegt. Die Gültigkeit  des Fünfzehnten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) Vom 7. Juni 2011 ist noch nicht entschieden. Damit ist auch der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag noch nicht letztendlich geklärt.

Die Behauptung meine Ansicht über die Rechtswidrigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sei durch die Rechtsprechung sämtlicher Verwaltungsgerichte, Oberverwaltungsgerichte, des Bundesverwaltungsgerichtes, der Landesverwaltungsgerichte Bayern und Rheinland-Pfalz und des Bundesverfassungsgerichtes widerlegt.

Die vorstehende Ansicht der Frau Monika Moser ist nicht haltbar. Wie den nachstehenden Zitaten entnommen werden kann, urteilen Richter im Fall Bürger gegen den Staat Pro Domo(„in eigener Sache“, „für sich“).

Zitat:

Richterliche Unabhängigkeit

Richterliche Unabhängigkeit und ihre Gefährdung durch (die Art und Weise von) Beförderungen. Verfasst von Bernd Brunn (Richter im Ruhestand seit 1. Juli 2010) „Wie soll ein Richter unabhängig sein, der sein ganzes Leben lang hinsichtlich der Beförderung in Aufrückestellen von der Exekutive abhängt. Die richterliche Unabhängigkeit ist eine verlogene Angelegenheit, solange dieses System besteht

Dienstaufsicht über Richter

Die Entwicklung der Dienstaufsicht über Richter Posted on 8. Mai 2014 by Udo Hochschild Der verlinkte nachstehende Beitrag schildert Demontagen des deutschen Rechtsstaats in den Jahren zwischen 1933 und 1945  – und ihre Beibehaltung in der Bundesrepublik Deutschland

Es ist total unbedeutend, wie sie die Sache betrachten Frau Moser.

„Die Jurisprudenz ist freilich nicht meine Braut. Sie ist in meinen Augen eine feile Maitresse (…), die sich in in sehr vielen Stücken der Macht und Gewalt willig ergeben und in ehrlosem Beischlaf manchen Gesetz-Bankert erzeugt hat.“
Aus einem Briefwechsel des Dramatikers Friedrich Hebbel, der im Jahr 1836 juristische Vorlesungen an der Universität Heidelberg besuchte.
Das vorstehende Zitat des Dramatikers Friedrich Hebbel hat bis Heute Gültigkeit.

„..Justizbeamte, die in der Verkleidung von Richtern herumlaufen, gibt es reichlich.“

Der ehemalige Justizminister Adolph Leonhardt (* 6. Juni 1815 in Hannover; † 7. Mai 1880 ebenda)Solange er befördere, höhnte Leonhardt vor rund hundert Jahren, könnten die Richter ruhig ihre Unabhängigkeit behalten. Niemand wolle schließlich „sein Leben lang Assessor“ oder „Amtsrichter in einer gottverlassenen Kleinstadt“ bleiben.

Zitat:

Wir wissen natürlich wie weiland Leonhardt, daß die mittlerweile über 100jährige deutsche Justizstruktur für die Gewaltenteilung weder gedacht war noch geeignet ist. Sie war vielmehr in der Monarchie des 19. Jahrhunderts als Herrschaftsinstrument konzipiert und hat die unter diesem Aspekt an sie gerichteten Erwartungen vor allem in den nicht demokratischen Systemen voll erfüllt. So nimmt es nicht Wunder, daß zahlreiche Richterinnen und Richter offensichtlich meinen, die Aufteilung der Richterpfründe unter den politischen Parteien sei bereits Gewaltenteilung.

Zwangsabzocke NEIN