Das Zitiergebot

Das Wort „muss“ hat Befehlscharakter, eröffnet keinen Ermessensspielraum und ist keiner späteren
richterlichen Auslegung zugänglich.
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Manuskript zum Film von Werner May
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Ergänzung 5.7.2020

Das ZitiergebotManuskript zum Filmvon Werner May

Ich versuche mal mit einfachen Worten zu vermitteln, was Juristen unter dem Zitiergebot verstehen oder verstehen sollten.Es gibt eine Expertise des Richter (im Ruhestand) Günter Plath zum Thema „Zitiergebot“, die ich als Grundlage verwende.Beginnen will ich mit einen Blick in das Grundgesetz, das bekanntlich der Grund aller Gesetze sein soll und von vielen fälschlicher Weise als Verfassung bezeichnet wird.Im Art. 19 Abs.1 GG heißt es:„Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.“ Wenn also ein Grundrecht durch ein Gesetz eingeschränkt werden soll, muss das Gesetz den entsprechenden Artikel des Grundgesetzes benennen. Das Wörtchen „muß“ besagt, dass es sein muss, also nicht nur sein kann oder sein soll. Oder wie Juristen sagen:Das Wort „muss“ hat Befehlscharakter, eröffnet keinen Ermessensspielraum und ist keiner späterenrichterlichen Auslegung zugänglich.

https://grundrechtepartei.de/expertise/zitiergebot

Die Neue Rheinische Zeitung NRhZ berichtet über den Prozess gegen den Richter im Ruhestand Günter Plath

Link zum Beitrag der Neue Rheinische Zeitung NRhZ

März 2015 ab 9.15 Uhr droht dem Strafrichter im Ruhestand Günter Plath im Amtsgericht Cuxhaven wegen seiner politischen Aktivitäten als Bundessprecher der Grundrechtepartei sowie als Prozessbevollmächtigtem eines Mandanten offenbar selbst eine strafrechtliche Verurteilung

Legal, illegal, scheißegal!