Das System

Das ›System‹ ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.« Autor Staatsrechtler Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim (Das System)

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Rechtswissenschaftler Hans Kelsen 1931 in »Wer soll Hüter derVerfassung sein« damals wie heute zutreffend aus: »Nichtigkeit bedeutet, dass ein Akt, der mit dem Anspruch auftritt, das heißt, dessen subjektiver Sinn es ist, ein Rechts- und speziell ein Staatsakt zu sein, dies objektiv nicht ist und zwar darum nicht, weil er rechtswidrig ist, das heißt,nicht den Bedingungen entspricht, die eine höhere Rechtsnorm ihmvorschreibt. Dem nichtigen Akt mangelt jeder Rechtscharakter von vornherein,so dass es keines anderen Rechtsaktes bedarf, ihm diese angemaßteEigenschaft zu nehmen. (…) Dem nichtigen Akte gegenüber ist jedermann, Behörde wie Untertan befugt, ihn auf seine Rechtmäßigkeit zu prüfen, ihn als rechtswidrig zu erkennen, und demgemäß als ungültig, unverbindlich zu behandeln.«

Ein Beispiel: Ein Olympiasieg, welcher zwar faktisch errungen und festgestellt wurde, aber später aufgrund des Nachweises von Doping annulliert wird, ist juristisch niemals errungen worden, weil die Regeln bzw. Gültigkeitsvoraussetzungen nicht erfüllt worden sind. Ein solcher Olympiasieg ist also (rückwirkend) von Anfang an nichtig und nicht erst ab dem Moment der Feststellung des positiven Dopings.