Bundesverfassungsrichter

Bundesverfassungsgericht erklärt sich selbst für verfassungsgemäß

Die Wahl und Ernennung der höchsten deutschen Richter ist seit Jahrzehnten Gegenstand eines Streits in der rechtswissenschaftlichen Literatur. Nach Art. 94 Abs. 1 Satz 2 GG werden die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Der unbefangene Betrachter würde daraus vermutlich ableiten, dass der gesamte Bundestag, also das Plenum, sowie der gesamte Bundesrat über die Wahl der Verfassungsrichter entscheiden muss. Denn schließlich handelt es sich bei diesem Vorgang nicht gerade um eine Nebensächlichkeit. In der Praxis entscheidet der Bundestag aber keineswegs im Plenum, sondern durch einen mit 12 Mitgliedern besetzen Wahlausschuss, der noch dazu geheim berät und abstimmt.

Link zur Quelle auf internet-law.de

Stand Oktober 2014

Bundesverfassungsrichter Peter Müller

 

Dieser Richter mit nur geringer Gerichtspraxis wurde in den zweiten Senat des Bundesverfassungsgericht, von einem in geheimer Kungelrunde tagenden Gremium, am Volk vorbei gewählt.
Peter Müller unterschrieb den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag für das Saarland in Berlin am 15.12.2010.
Am 30. November 2011 stimmte der Landtag zu und der damalige Ministerpräsident überführte den Vertrag in Landesrecht. Auch hier fand ich keine vor der Unterzeichnung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag erforderlich Beteiligung der Bürger und des Landtages. Ein klarer Verfassungsverstoß.
Der Vizepräsident des 1. Senats ist Ferdinand Kirchhof, der Bruder des Verfassers des Gutachtens, dem der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zugrunde liegt, Paul Kirchhof ehemals Bundesverfassungsrichter.
Wir dürfen gespannt sein, wie die Klagen, die das Bundesverwaltungsgericht mit augenscheinlich schwachen Argumenten abschmetterte, zum Bundesverfassungsgericht als Verfassungsbeschwerde gehen werden. Es müsste ja
das vorbehaltlos garantierte Grundrecht auf ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG die die öffentliche Gewalt gemäß Art. 1 Abs. 3 GG als unmittelbar geltendes Recht bindet, ins Feld geführt werden. Die öffentliche Gewalt ist zudem gemäß Art. 20 Abs. 3 GG an das Gesetz und zuvörderst an das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland gebunden.
siehe dazu:
20. März 2016

4 Gedanken zu „Bundesverfassungsrichter“

  1. Die Übertragung der Wahl der Bundesverfassungsrichter auf einen Wahlausschuss, dessen Mitglieder der Verschwiegenheitspflicht unterliegen (§ 6 Abs. 4 BVerfGG), findet ihre Rechtfertigung in dem erkennbaren gesetzgeberischen Ziel, das Ansehen des Gerichts und das Vertrauen in seine Unabhängigkeit zu festigen und damit seine Funktionsfähigkeit zu sichern. Die Einschätzung, dass das Bundesverfassungsgericht Funktionseinbußen erleiden könnte, wenn die Wahl seiner Mitglieder im Bundestag nicht in einer Vertraulichkeit wahrenden Weise stattfände, mag nicht in dem Sinne geboten sein, dass sie den Gesetzgeber hinderte, andere Modalitäten der Richterwahl zu bestimmen. Das vom Gesetzgeber verfolgte Anliegen ist aber von hinreichendem verfassungsrechtlichen Gewicht, um den Verzicht auf eine Wahl der Richter des Bundesverfassungsgerichts im Plenum zugunsten eines Wahlmännergremiums, das mit Zwei-Drittel-Mehrheit entscheidet (vgl. § 6 Abs. 5 BVerfGG) und dessen Erörterungen der Vertraulichkeit unterliegen, zu legitimieren.

    Oder mit anderen Worten: Für das Ansehen des Gerichts ist es von besonderer Bedeutung, wenn die Öffentlichkeit nicht erfährt, welche politische Klüngelei im Einzelfall hinter einer Richterernennung steckt. Die Aussage Bismarcks

    “Je weniger die Leute wissen, wie Würste und Gesetze gemacht werden, desto besser schlafen sie”

    ist also um die Wahl der Richter des Bundesverfassungsrichter zu ergänzen. Was die Haltung des Gerichtspräsidenten Voßkuhle angeht, wissen wir natürlich nicht, ob er von seinen Kollegen überstimmt wurde, oder ob der Verfassungsrichter schlicht eine andere Rechtsansicht hat als der Rechtswissenschaftler Voßkuhle. Hätten die Richter des Zweiten Senats entschieden, dass die Verfassungsrichter vom Plenum des Deutschen Bundestags gewählt werden müssen, dann hätten sie damit zugleich ihre eigene Ernennung als verfassungswidrig qualifiziert. Und genau aus diesem Grunde ist die Entscheidung im Ergebnis nicht überraschend.

    Auszug aus INTERNET-LAW

    1. Willi Geiger war als Staatsanwalt am Sondergericht Bamberg tätig und erwirkte dort in mindestens fünf Fällen Todesurteile
      Willi Geiger, Nazi-Jurist(erst NSDAP nach 45 CSU) und der am längsten amtierende Bundesverfassungsrichter war maßgeblicher Verfasser des grundgesetzwidrigen Bundesverfassungsgerichtsgesetzes. 1954 wurde er auch Honorarprofessor an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Allein bis 1990 verfasste er über 300 Fachveröffentlichungen

      https://de.wikipedia.org/wiki/Willi_Geiger_(Richter)
      … aus wikipedia
      keine eine Veranlassung, sich bei der Frage der Verfassungstreue von Beamten im freiheitlichen Rechtsstaat für befangen zu erklären, sondern nutzte stattdessen die Chance, sein Beamtenbild festzuschreiben: „Die politische Treuepflicht – Staats- und Verfassungstreue – fordert mehr als nur formal korrekte, im übrigen uninteressierte, kühle, innerlich distanzierte Haltung gegenüber Staat und Verfassung“, sie verlange nämlich, dass ein Beamter „sich in dem Staat, dem er dienen soll, zuhause fühlt – jetzt und jederzeit

      Ende wikipedia

      So zu sagen der Beamte sei der Herr im Hause. Dienen und Herr im Hause – wohl sehr widersprüchlich

  2. “Wenn Sie in Ihrem Garten einen Apfelbaum haben und hängen nun an denselben einen Zettel, auf den Sie schreiben: dies ist ein Feigenbaum, ist denn dadurch der Baum zum Feigenbaum geworden? Nein, und wenn Sie Ihr ganzes Hausgesinde, ja alle Einwohner des Landes herum versammelten und laut und feierlich beschwören ließen: dies ist ein Feigenbaum – der Baum bleibt, was er war, und im nächsten Jahr, da wird sich’s zeigen, da wird er Äpfel tragen und keine Feigen. Ebenso wie wir gesehen haben mit der Verfassung. Was auf das Blatt Papier geschrieben wird, ist ganz gleichgültig, wenn es der realen Lage der Dinge, den tatsächlichen Machtverhältnissen widerspricht.”

    Ferdinand Lassalle: Über Verfassungswesen
    Ein Vortrag, gehalten 1862 in einem Berliner Bürger-Bezirksverein

    Das Grundgesetz ist keine Verfassung, denke ich.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Zwangsabzocke NEIN