Antwort DSGVO Petri

Anfrage an den Landesdatenschutzbeauftragten für Bayern Hier Klicken

Sehr merkwürdig!

Der Bayerische Rundfunk ist keine öffentliche Stelle. Nach weiterer Recherche fand ich, der Bayerische Rundfunk überläßt es dem Intendanten einen Beauftragten für den Datenschutz vorzuschlagen.

Zitat aus https://www.br.de/unternehmen/inhalt/organisation/unternehmensstruktur-datenschutz-102.html

Unternehmensstruktur Der Datenschutzbeauftragte des BR

Stand: 01.11.2016 |Bildnachweis

Axel Schneider ist seit 1. November 2016 Datenschutzbeauftrager des Bayerischen Rundfunks.

 

Zur Person

Axel Schneider ist seit August 2006 als Referent in der Juristischen Direktion tätig. Zum 1. November 2016 wurde er vom Intendanten Ulrich Wilhelm mit Zustimmung des Verwaltungsrates für fünf Jahre zum Datenschutzbeauftragten des Bayerischen Rundfunk berufen.

 

Zur Aufgabe

Der Datenschutzbeauftragte des BR kontrolliert die Einhaltung der Datenschutzvorschriften bei der gesamten Tätigkeit des BR. Der Datenschutzbeauftragte ist in der Ausübung seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.

Der Datenschutz hat das Ziel, jeden einzelnen Menschen vor den Gefahren beim Umgang mit personenbezogenen Daten zu schützen (Grundrecht auf Datenschutz). Zu den schutzwürdigen Daten gehören alle Einzelangaben über persönliche Verhältnisse (Name, Anschrift, Familienstand, Geburtstag usw.) und sachliche Verhältnisse (Einkommen, Besteuerungsmerkmale usw).

 

Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Der Datenschutzbeauftragte des BR hat die Aufgabe, die Persönlichkeitsrechte der

  • Mitarbeiter des BR
  • Hörer/Zuschauer/Onlinenutzer
  • Rundfunkteilnehmer in Bayern
  • Personen, die Gegenstand der Berichterstattung sind,

vor Missbrauch zu schützen, das heißt Sorge dafür zu tragen, dass die im Bayerischen Rundfunkgesetz (BayRG), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), Bayerischen Landesdatenschutzgesetz (BayDSG) sowie sonstigen Datenschutzgesetzen enthaltenen Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung eingehalten werden. Für den BR gelten insbesondere die Art. 19 bis 22 BayRG.

Alle zwei Jahre erstattet der Datenschutzbeauftragte dem Intendanten, dem Verwaltungsrat und dem Rundfunkrat Bericht über seine Tätigkeit.

[…]

Demgegenüber obliegt die Kontrolle über die Einhaltung des Datenschutzes bei den Behörden des Freistaats Bayern (z. B. Gemeinde- oder Stadtverwaltung, Landratsamt, Finanzamt, Polizei, Allgemeine Ortskrankenkasse) dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz. (Hervorhebung nicht im Original) Die Behörden des Bundes (z. B. Bundesamt für Finanzen, Kreiswehrersatzamt, Arbeitsamt) sowie Unternehmen, die Telekommunikationsdienste erbringen, werden vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz kontrolliert. Im privaten Bereich (z. B. Auskunfteien, Kreditschutzeinrichtungen, Banken, Versicherungen) kontrolliert in Bayern das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht als Aufsichtsbehörde sowohl bei entsprechendem Anlass als auch anlassunabhängig die Einhaltung der Datenschutzgesetze.

Letzter veröffentlichter Tätigkeitsbericht:

26. Tätigkeitsbericht der Datenschutzbeauftragten (2014/2015) Format: PDF Größe: 4,67 MB

Der Tätigkeitsbericht (2016/2017) zum April 2018 fehlt.

Axel Schneider wurde vom Unternehmen Bayerischer Rundfunk installiert. Nicht durch eine Behörde eingesetzt. Er wurde vom Intendanten Ulrich Wilhelm mit Zustimmung des Verwaltungsrates für fünf Jahre zum Datenschutzbeauftragten des Bayerischen Rundfunk berufen. Nun werden wir sehen, wie Herr Axel Schneider auf meine Beschwerde reagieren wird.

Anmerken möchte ich:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Bayern hat eine eigene Webpräsenz. Über Axel Schneider ist außer Adressdaten nichts Wesentliches im Internet zu finden.

Zwangsabzocke NEIN