An Christine Künzel Landgerichtspräsidentin in Hof

Rudolf Wöhrle
Bismarckstraße 17
95028 Hof

Amtsgericht Hof

Landgerichtspräsidentin Christine Künzel

Berliner Platz 1

  • 95030 Hof

Hof, 7. Januar 2018

 

Az.: 24 T 145/17

 

Sehr geehrte Richterin am Lamdgericht Frau Anette Friedrich,

wiederum ging hier eine Kostenrechnug mit dem Kassenzeichen KSB 630180013209 mit der Begründung (KV-GKG 2121.

Ihre Begründung läßt den Unterzeichner vermuten, Sie wollen die Rechtssache weiterhin nicht als Verletzung der Grundrechte des Bürgers behandeln.

Deshalb verweise ich nochmal nachdrücklich auf meine Einlassung Az.: 24 T 145/17 vom 20.Dezember 2017. Zu Ihrer Bequemlichkeit liegt dieses Schriftstück noch einmal in Kopie bei.

Eine Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluss vom 15.12.2017 ist nicht notwendig, da der Rechtsakt ex tunc nichtig ist. Ich behaupte mal, Sie Frau  Friedrich bedienen sich hier einer Rechtsbeugung, Auch die Ihnen im Studium beigebrachte Methode der Eristischen Dialektik „mit erlaubten und unerlaubten Mitteln Recht behalten zu wollen“, kann mich nicht beeindrucken.

Die Kostenrechnung lege ich diesem Schriftsatz bei zu ihrer beliebigen Verwendung,

Rudolf Wöhrle
Link zu neue Kostenrechnung

Link zu Az.: 24 T 145/17 vom 20.Dezember 2017

Zwangsabzocke NEIN