Diensteide für Beamte

Diensteide für Beamte gemäß § 38 BeamtStG in Verbindung mit dem Bundesbeamtengesetz und den jeweiligen Landesbeamtengesetzen

§ 38 BeamtStG i.v.m. § 64 BBG (Bundesbeamtengesetz)

Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.

§ 38 BeamtStG i.v.m. § 47 LBG BW (Baden-Württemberg)

Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.

§ 38 BeamtStG i.v.m. Art. 73 BayBG (Bayern)

Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten.

§ 38 BeamtStG i.v.m. § 48 LBG Berlin

Ich schwöre, dass ich mein Amt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung von Berlin in Übereinstimmung mit den Gesetzen zum Wohle der Allgemeinheit ausüben und meine Amtspflichten gewissenhaft erfüllen werde.

§ 38 BeamtStG i.v.m. § 52 LBG Brandburg

Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung des Landes Brandenburg und die Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.

§ 38 BeamtStG i.v.m. § 47 BremBG (Bremen)

Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.

§ 38 BeamtStG i.v.m. § 47 HmbBG (Hamburg)

Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.

§ 38 BeamtStG i.v.m. § 47 HBG (Hessen)

Ich schwöre, dass ich das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Hessen sowie alle in Hessen geltenden Gesetze wahren und meine Pflichten gewissenhaft und unparteiisch erfüllen werde.

§ 38 BeamtStG i.v.m. § 48 LBG M-V (Mecklenburg Vorpommern)

Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.

§ 38 BeamtStG i.v.m. § 47 NBG (Niedersachsen)

Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Niedersächsische Verfassung und die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.

§ 38 BeamtStG i.v.m. § 46 LBG NRW (Nordhrein-Westfalen)

Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.

§ 38 BeamtStG i.v.m. § 51 LBG (Rheinland-Pfalz)

Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung für Rheinland-Pfalz, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten.

§ 38 BeamtStG i.v.m. § 56 SBG Saarland

Ich schwöre, dass ich das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung des Saarlandes und die Gesetze beachten und befolgen, das mir übertragene Amt gerecht und unparteiisch verwalten und meine Amtspflichten gewissenhaft erfüllen werde.

§ 38 BeamtStG i.v.m. § 63 SächsBG (Sachsen)

Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, Verfassung und Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegenüber allen üben werde.

§ 38 BeamtStG i.v.m. § 52 LBG LSA (Sachsen-Anhalt)

Ich schwöre, meine Kraft dem Volk und dem Land Sachsen-Anhalt zu widmen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt zu wahren und zu verteidigen, Gerechtigkeit gegenüber jedermann zu üben und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.

§ 38 BeamtStG i.v.m. § 47 LBG (Schleswig-Holstein)

Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.

§ 38 BeamtStG i.v.m. § 36 ThürBG (Thüringen)

Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Freistaats Thüringen sowie alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen.

Jetzt verstehe ich auch, warum die Staatsanwaltschaft bei meinen Anzeigen nichts erkennen konnten. Diese Leute haben ja keinen Beamteneid – nur ein Gelöbnis oder den Richtereid – geleistet und waren daher uneidlich tätig. Dies in Verbindung mit denen zugesicherter Straffreiheit, siehe dazu Amtsmißbrauch, läßt uns erahnen wo wir leben.

Zwangsabzocke NEIN