23. RundfunkÄnderungs-Staatsvertrag

Dreiundzwanzigster Staatsvertrag
zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Dreiundzwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
– Entwurf – Stand: 05.06.2019

Staatskanzlei Niedersachsen

Nach § 10 wird folgender § 10 a eingefügt:
§ 10 a
Vollständig automatisierter Erlass von Bescheiden

Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann rundfunkbeitragsrechtliche Bescheide vollständig automatisiert erlassen, sofern weder ein Ermessen noch ein Beurteilungsspielraum besteht.”

Seit 2013 streite ich wegen Nichtigkeit der Festsetzungsbescheide des bay. Rundfunks. Erst jetzt soll es eine gesetzliche Regelung geben. Die Außenstelle des bayerischen Rundfunks in Hof Berliner Platz 1 interessierte das nicht die Bohne

Update 22.3.2020

Der Bayerische Landtag hat nun diesen Staatsvertrag durchgewunken.

3.Der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration hat den Staatsvertrag in seiner 28. Sitzung am 18. März 2020 endberaten und mit folgendem Stimmergebnis:

CSU:Zustimmung

B90/GRÜ: Zustimmung

FREIE WÄHLER: Zustimmung

AfD: Ablehnung

SPD: Zustimmung

FDP: Zustimmung

Z u s t i m m u n g empfohlen.

Quelle: Beschlussempfehlung und Bericht